Seit dem 1.okt.2006 duerfen in norw. wohnende/ registrierte personen auslaendische firmen autos aus EWG laendern fahren.
Das auto muss vom arbeitgeber oder auftraggeber der arbeit gestellt werden.
Es gelten strenge auflagen.
Der wagen muss fuer die ausfuehrung der taetigkeit in norw. notwendig seien. Ein reiner transportbedarf ist hierbei nicht ausreichend.
Der gebrauch muss vom zeitlichen und den km leistungen nicht hauptsaechlich in N geschehen (innerhalb 1 jahres).
Es muss immer ein antrag beim zoll gestellt werden, wo alles dokumentiert werden muss. Auch muessen die dokumente (fahrerlaubnis, fahrtenbuch,...) immer im fahrzeug mitgefuehrt werden.
Wird man mit dem wagen erwischt ohne das die auflagen erfuellt sind, fuehrt dies, wie bei jeder anderen unerlaubten nutzung eines auslaendischen fahrzeuges, zur "zwangsverzollung" vom diesen (+strafezoll).
Einfach so fahren ist also nicht!
DU MUSST IMMER DIE SCHRIFTLICHE ERLAUBNIS VOM ZOLL HABEN!
Hier das rundschreiben vom norw. zoll (in norw.):
http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... anguage=NO