In D kan man natuerlich ein wertgutachten machen um den aktuellen wert festellen zu koennen. Dieser wert wird fuer die mwst. berechnung benutzt.
Wenn man den wagen eben gekauft hat, wird der kaufvertrag hierfuer verwendet. (hier sollte die summe moeglichst klein seien

)
Das "wertgutachten" von dem ich schrieb ist in N. Da durch das EU/EWR urteil beschlossen wurde das der individuelle zustand und damit wert bei der besteuerung beruecksichtigt werden muss, muessen die fahrzeuge zur dieser kontrolle.
Diese kontrolle ist fuer die berechnung der zulassungssteuer.
Die kontrolle wird beim vegvesen gemacht.
Urspruenglich sollte die steuer auf normalen weg berechnet werden (nach den neuen kriterien, wie hubraum nach treibstoff bzw. CO2 ausstoss) und nur auf wunsch die individuelle (alternative) berechnung.
Nach dem was auf der homepage des zoll steht, muessen nun alle zur begutachtung.
Als grundsatzt soll wohl gelten das der steueranteil am gebrauchtwagen, nicht hoeher seien darf als wie der steueranteil am anspraechenden neuwagen war.
Sieht mir aber bis jetzt noch alles nach kaos aus!!!