wird ja selbst innerhalb der EU erst ab einem bestimmten Betrag weiterverfolgt. Und dann hängts auch immer vom Betreiber der Parkscheinautomaten/Blitzanlage ab: zumindest wenn diese von einer Kommune (Stadt,Gemeinde) betrieben werden,werden meist nur inländische Kfz-Halter mit Strafzettel/Rechnung beglückt.Ausländische Kennzeichen bleiben meist unbehelligt.
Sehr speziell ist es hier bei uns in Oberbayern,direkt an der österr.Grenze: Österreichische Parksünder kriegen hier durchaus ein "Knöllchen" (kein bayerisches Wort

), wenn Sie Kennzeichen "BR" (Bezirk Braunau) oder "S"(Salzburg) haben: diese österr.Kommunen treiben nötigenfalls nämlich selbst kleine Beträge für ihre bayerischen Kollegen ein.Umgekehrt ist es genauso.Ist eine Vereinbarung zwischen den Landkreisen/Bezirken beider Nachbarländer. hilsen, Lars