Einfuhr von Alkohol

Norwegenbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen

Einfuhr von Alkohol

Beitragvon Erdmænnchen » Fr, 09. Sep 2005, 16:59

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Alkohol und alkoholische Getränke:

1.
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozen Alkohol und höchstens 60 Volumenprozent
und 1 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent und höchstens 22 Volumenprozent

oder

2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent und höchstens 22 Volumenprozent.


2.
2 Liter Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent
oder 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenproszent und höchstens 4,75 Volumenprozent

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So steht es auf http://www.toll.no
Ehrlich gesagt bin ich mir jetzt etwas unsicher. Was ist denn mit Bier, das mehr als 4,75% Alk. hat? Es steht da ja "andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenproszent und höchstens 4,75 Volumenprozent", also ist bei Bier die Obergrenze egal? Man muß ja noch nicht mal Starkbier nehmen, um mit Bier die 4,75% Hürde zu reißen.

Und 2 Liter Bier (Punkt 2) darf ich zusätzlich zu 2 Liter stärkeren Getränken (siehe 1) einführen?
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Re: Einfuhr von Alkohol

Beitragvon Alsterix » Fr, 09. Sep 2005, 18:09

Vergiß die Bezeichnungen (Bier usw.), das sind nur Beispiele.
Die harte Wirklichkeit des norwegischen Gesetzes interessiert sich nur für die Prozente.

Du darfst zwei Liter leicht alkoholischer Getränke bis zu den 4,75 % einführen, egal ob das Bier oder Cider oder Alkopops oder sonstwas ist.

Und Du darfst wahlweise zwei Liter zwischen 4,75 und 22 Umdrehungen dabei haben (meistens jawohl Wein bei den Prozenten) oder stattdessen einen Liter mit mehr als 22 %, also Schnaps, Rum, Wodka, Kerosin oder so :D und einen Liter zwischen 4,75 und 22%.

Die Unterscheidung hat ihren Grund in drastisch steigenden Steuern je nach dem prozentualen Alkoholgehalt und danach bestimmt sich auch wo und an wen das verkauft werden darf :

Unter 2,5% (also z.B. Lettøl) ist keine Alkoholsteuer enthalten und die Abgabe auch an Jugendliche und zu jeder Zeit überall zulässig.

Zwischen 2,5 und 4,75% normale Biersteuer (über 6 nok pro Drittelliterbuddel), Verkauf im Supermarkt erlaubt aber erst ab 18 Jahren und mit eingeschränkten Verkaufszeiten.

Zwischen 4,75 und 22% mittlerer Steuersatz, Abgabe nur an Personen ab 20 Jahren und nur über Vinmonopolet.

Zwischen 22 und 60% höchster Steuersatz, Abgabe wie vor.

Über 60% vollständiges Verbot, keine Einfuhr für Privatpersonen und kein Handel im Lande, auch nicht über Vinmonopolet.

Vielleicht ist die Einfuhr-Regel andersrum leichter zu merken :

Maximal zulässig sind :

1 Liter mit hohem %-Gehalt

plus

1 Liter mit mittlerem %-Gehalt

plus

2 Liter mit niedrigem %-Gehalt

Wenn die jeweils höhere erlaubte Kategorie nicht ausgenutzt wird kann stattdessen jeweils die gleiche Menge der niedrigeren Kategorie genommen werden. Also beispielsweise :
1 Liter Vodka, 1 Liter Wein, 2 Liter Bier oder
2 Liter Wein, 2 Liter Bier oder
4 Liter Bier

Wie schon anderswo gesagt dürfen gegen sofortige Versteuerung an der Grenze auch etwas höhere Mengen eingeführt werden. Das ist aber teurer als wenn man den Stoff in Norge kauft, macht also eigentlich nur Sinn wenn jemand auf seinen Lieblingstreibstoff unmöglich verzichten kann :wink: .

Oder natürlich, wenn er es an der Grenze vergißt die Steuer zu bezahlen :oops: . Nur - das darf man natürlich gar nicht, und je nach Menge wird das vom Zoll auch recht hart geahndet. Bei Kleinmengen heißt das normalerweise die Steuern müssen sofort nachbezahlt werden UND die Ware wird eingezogen :wink:. Wiederholungstäter und Leute mit größeren Mengen zahlen heftige Geldbußen und riskieren Strafverfahren.
Bei Rygge an der E6 (immerhin gute 30 km hinter der Grenze) hat der Zoll gestern einen Einheimischen mit 1500 Litern Bier im Auto kontrolliert die er über Svinesund geschmuggelt hatte, der ist erstmal gleich in Untersuchungshaft gelandet und die Politi ist auch noch sehr interessiert weil er leider offenbar auch gar keinen Führerschein besitzt...


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Re: Einfuhr von Alkohol

Beitragvon muheijo » Fr, 09. Sep 2005, 18:20

das wäre ja dann für uns deutsche recht tragisch:

die meisten "normalen" biere haben ja schon 4,8 % (oder sogar 5,2 bei weizenbier)

heißt also 4 l mit 4,8%igem pils ohne anmeldung unzulässig?
aber ich darf doch auf die auf die kulanz der zöllner vertrauen?

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Re: Einfuhr von Alkohol

Beitragvon Alsterix » Fr, 09. Sep 2005, 18:32

Also von "Kulanz" würde ich bei Zöllnern normalerweise nicht ausgehen.
Was - aus meiner höchst subjektiven Sicht - die norwegischen von den deutschen Zollbeamten unterscheidet ist daß sie im Dienst offenbar ihren gesunden Menschenverstand nicht bei Dienstbeginn abgeben müssen :wink:.

Aber tatsächlich kannst Du z.B. Bier mit höherem Alkoholgehalt nur im Vinmonopol-Laden kaufen.


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Re: Einfuhr von Alkohol

Beitragvon Erdmænnchen » Sa, 10. Sep 2005, 11:41

muheijo hat geschrieben:das wäre ja dann für uns deutsche recht tragisch:

die meisten "normalen" biere haben ja schon 4,8 % (oder sogar 5,2 bei weizenbier)

heißt also 4 l mit 4,8%igem pils ohne anmeldung unzulässig?
aber ich darf doch auf die auf die kulanz der zöllner vertrauen?

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Eben, das ist das Problem. Ich habe heute nochmal Stichproben beim Einkaufen gemacht, ich habe kein normales (also nicht light, was teilweise dann auch kalorienreduziert ist) Bier gefunden, das bei dieser Auslegung unter die "Bierregelung" fällt.

Nur wenn ich mir den Satz so durchlese, bin ich mir echt nicht sicher, wie es gemeint ist:
"2 Liter Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent
oder 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenproszent und höchstens 4,75 Volumenprozent"

Da hätte man besser gleich im ersten Satzteil geschrieben:"2 Liter Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Vol% und maximal 4,75 Vol% oder..."
Nur steht es in der englischen und norwegischen Fassung auf der Seite des Zolls wörtlich übersetzt genauso. Selbst das Beispiel ist das Gleiche, man darf 4 Liter Bier einführen, wenn man keine weiteren alkoholischen Getränke mitführt. Nur deutsches Bier kann dann nicht gemeint sein, weil es in der Regel über den 4,75 Vol% liegt.
Liegt denn normales norwegisches Bier (also nicht Lettøl) meist noch darunter?
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Re: Einfuhr von Alkohol

Beitragvon muheijo » Sa, 10. Sep 2005, 12:13

ich habe rignes - dosenbier aus N mitgebracht und gerade nochmal nachgeschaut:

alkoholgehalt: 4,5%

so weit ich mich erinnere, haben die biere aus dem norweg. supermarkt alle bis max. 4,7%. (cool wäre: 4,75% :lol: )

ich vertraue auf alsterix hinweis auf den gesunden menschenverstand
der norweg. zöllner:

wenn ich tatsächlich genau 4l bier mit 4,8% dabei habe, kann ich mir nicht vorstellen, daß die wegen den 0,05% einen aufstand machen.
soviel toleranz / desinteresse unterstelle ich einfach.

sollte man tatsächlich mal kontrolliert werden, wird das gespräch sicher NICHT so ablaufen:

"haben sie alkohol dabei?"
"ja, 4l bier"
"wieviel volumenprozent hat denn ihr bier? (grins)"

man wird bestenfalls das bier sehen wollen, und wenn tatsächlich nicht mehr im auto ist, dann ist gut.

bis mir jemand das gegenteil erzählt oder ich o.g. dialog erleben muß,
bleibt bei mir der glaube daran.

ich habe jedenfalls keine lust, die etiketten abzulösen, umzuetikettieren oder umzufüllen :wink:

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Re: Einfuhr von Alkohol

Beitragvon Alsterix » Sa, 10. Sep 2005, 16:39

Das echt enttäuschende bei diesen ganzen Zollhappenings (für beide Seiten) ist ja daß überhaupt eigentlich ziemlich wenige Kontrollen stattfinden.
Wenn man sich also tatsächlich die Mühe macht beispielsweise das Bier tatsächlich umzuetikettieren :rofl: :rofl: :rofl:
dann ist sozusagen allein damit schon gewährleistet daß keine Kontrolle stattfinden wird :wink: .

Auch mit dem LKW bin ich ein einziges Mal in Svinesund zur Röntgenanlage gebeten worden (im Hintergrund wartete ein ganzes Team dem offenbar diese Anlage vorgeführt werden sollte). Hocherfreut besah man sich die Papiere, vollbeladen, lockere 25 Tonnen - aber die Ladung ist aus Schweden, so`n Schiet aber auch.
Ach macht nix, wir durchleuchten den trotzdem mal, ist ja leider gerade kein anderer greifbar - "Machen sie doch schon mal die Hecktüren auf wir wollen vorm Durchleuchten noch mal reingucken".
Gaaanz lange Gesichter - die Ladung war hochtransparente Plastikfolie für ein Verpackungsmittelwerk in Halden. Da war Durchleuchten nicht so der Hit - man konnte auch so in jeder Richtung durchgucken :lol: :lol: :lol: .
Die ganze Truppe hat dann vorgezogen die paar Minuten bis zum nächsten LKW zu warten, in Svinesund kommen ja genug davon.

Ich denke da sind eine gehörige Portion Erfahrung, Informationsaustausch mit anderen Behörden im In- und Ausland und der berühmte "richtige Riecher" beim norwegischen Zoll vorhanden und so ganz schlecht sind die Erfolge ja auch nicht. Will sagen - die suchen sich bei Stichproben doch sehr oft wirklich die richtigen Kandidaten raus und deutsche Touris mit deutschen Autos sind da eher weniger angesagt.

Auf der anderen Seite sei den Einfuhreggschperten wenigstens die Warnung mit auf den Weg gegeben daß keineswegs nur an der Grenze kontrolliert werden kann sondern Zollkontrollen jederzeit und überall stattfinden können, oft auch in unmittelbarer Zusammenarbeit mit anderen Stellen (Politi, Statens Vegvesen, Arbeidstilsynet u.a.). Meine letzte derartige Kontrolle war an einem Sonntag gegen 3 Uhr morgens an der E6 in der Nähe von Eidsvoll - Vollsperrung der Autobahn, alles über einen großen Parkplatz und dann möchten wir bitteschön die Führerscheine und sonstigen Papiere sehen und in die Autos hineingucken. Schwerpunkt dieser Geschichte war zwar offenbar Kontrolle ob da betrunken gefahren wird, Zoll war aber neben Statens Vegvesen und Politi mit dabei :wink: .


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Re: Einfuhr von Alkohol

Beitragvon muheijo » Sa, 10. Sep 2005, 20:15

Alsterix hat geschrieben:... Informationsaustausch mit anderen Behörden im ... Ausland


aha, jetzt verstehe ich das:

nachdem mir der schwedische zoll nachts um 02.00 uhr an der brücke k'hagen - malmö im wahrsten sinne des wortes fast vor's auto gesprungen war - und dann kein interesse mehr zeigte, weil ich sagte, daß ich gar nicht in schweden bleiben will, sondern nach N weiterfahre....
war die nächste kontrolle dann an der norweg. grenze svinesundbrücke fälllig.

das war kurz vor ostern, ich mußte tatsächlich auch kofferraum aufmachen. man "wühlte" aber nicht, sondern gab sich damit zufrieden,
daß ich sagte, ostergeschenke dabei zu haben.
(so war's ja auch :oops: )

solange es aber zollkontrollen gibt, ob am flughafen, an der grenze, im lande oder wo auch immer - irgendwie habe ich ein "zollgesicht" und wenn einer dabei ist, dann ich. deshalb habe ich mir angewöhnt, die zollgrenzen zumindest nicht indiskutabel zu überschreiten.

so selten die kontrollen sind, mir ist der streß an der grenze einfach zu groß. in diesem sinne, streßfreies fahren!

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Re: Einfuhr von Alkohol

Beitragvon Erdmænnchen » Mo, 12. Sep 2005, 17:56

Mir hat das Thema keine Ruhe gelassen und ich habe dem Zoll mal direkt eine Mail geschrieben. Antwort: Bei Bier sind die % wohl egal, jedenfalls darf man ausdruecklich 4 Liter Bier mit 4,9% Alkohol einfuehren!
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