Vergiß die Bezeichnungen (Bier usw.), das sind nur Beispiele.
Die harte Wirklichkeit des norwegischen Gesetzes interessiert sich nur für die Prozente.
Du darfst zwei Liter leicht alkoholischer Getränke bis zu den 4,75 % einführen, egal ob das Bier oder Cider oder Alkopops oder sonstwas ist.
Und Du darfst wahlweise zwei Liter zwischen 4,75 und 22 Umdrehungen dabei haben (meistens jawohl Wein bei den Prozenten) oder stattdessen einen Liter mit mehr als 22 %, also Schnaps, Rum, Wodka, Kerosin oder so

und einen Liter zwischen 4,75 und 22%.
Die Unterscheidung hat ihren Grund in drastisch steigenden Steuern je nach dem prozentualen Alkoholgehalt und danach bestimmt sich auch wo und an wen das verkauft werden darf :
Unter 2,5% (also z.B. Lettøl) ist keine Alkoholsteuer enthalten und die Abgabe auch an Jugendliche und zu jeder Zeit überall zulässig.
Zwischen 2,5 und 4,75% normale Biersteuer (über 6 nok pro Drittelliterbuddel), Verkauf im Supermarkt erlaubt aber erst ab 18 Jahren und mit eingeschränkten Verkaufszeiten.
Zwischen 4,75 und 22% mittlerer Steuersatz, Abgabe nur an Personen ab 20 Jahren und nur über Vinmonopolet.
Zwischen 22 und 60% höchster Steuersatz, Abgabe wie vor.
Über 60% vollständiges Verbot, keine Einfuhr für Privatpersonen und kein Handel im Lande, auch nicht über Vinmonopolet.
Vielleicht ist die Einfuhr-Regel andersrum leichter zu merken :
Maximal zulässig sind :
1 Liter mit hohem %-Gehalt
plus
1 Liter mit mittlerem %-Gehalt
plus
2 Liter mit niedrigem %-Gehalt
Wenn die jeweils höhere erlaubte Kategorie nicht ausgenutzt wird kann stattdessen jeweils die gleiche Menge der niedrigeren Kategorie genommen werden. Also beispielsweise :
1 Liter Vodka, 1 Liter Wein, 2 Liter Bier oder
2 Liter Wein, 2 Liter Bier oder
4 Liter Bier
Wie schon anderswo gesagt dürfen gegen sofortige Versteuerung an der Grenze auch etwas höhere Mengen eingeführt werden. Das ist aber teurer als wenn man den Stoff in Norge kauft, macht also eigentlich nur Sinn wenn jemand auf seinen Lieblingstreibstoff unmöglich verzichten kann

.
Oder natürlich, wenn er es an der Grenze vergißt die Steuer zu bezahlen

. Nur - das darf man natürlich gar nicht, und je nach Menge wird das vom Zoll auch recht hart geahndet. Bei Kleinmengen heißt das normalerweise die Steuern müssen sofort nachbezahlt werden UND die Ware wird eingezogen

. Wiederholungstäter und Leute mit größeren Mengen zahlen heftige Geldbußen und riskieren Strafverfahren.
Bei Rygge an der E6 (immerhin gute 30 km hinter der Grenze) hat der Zoll gestern einen Einheimischen mit 1500 Litern Bier im Auto kontrolliert die er über Svinesund geschmuggelt hatte, der ist erstmal gleich in Untersuchungshaft gelandet und die Politi ist auch noch sehr interessiert weil er leider offenbar auch gar keinen Führerschein besitzt...
alsterix