Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen

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Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen

Beitragvon Püppi75 » Mo, 05. Mai 2008, 15:25

Hallo . Vielleicht kann mir jemand helfen . Mein Exmann ist offiziell nach Norwegen ausgewandert und drückt sich jetzt um seine Unterhaltszahlungen für sein Kind. Welche Möglichkeiten gibt es um offene Forderungen einzutreiben . Oder gibt es so etwas wie in Deutschland das Jugendamt auch in Norwegen (speziell Kristiansand) ?
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Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen

Beitragvon rosi » Mo, 05. Mai 2008, 16:53

Hei Püppi75,
du hast eine PN :faq:

Liebe Grüße :winkewinke:
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Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen

Beitragvon *Munin* » Mo, 05. Mai 2008, 18:23

Geh zum Jugendamt, die regeln das schon mit den Behörden in Norwegen.

LG Munin
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Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen

Beitragvon Püppi75 » Mo, 05. Mai 2008, 19:54

Danke für den Tip , aber das Jugendamt regelt da gar nichts , nur innerhalb Deutschlands , wenn der "Flüchtling" wieder da sein sollte.
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Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen

Beitragvon *Munin* » Mo, 05. Mai 2008, 20:17

Und wenn der permanent auswandert ? Kann nicht glauben daß das Jugendamt garnichts macht. Sind die vielleicht bloß zu bequem sich zu kümmern oder ist das Kind bereits über 12 Jahre so daß das Jugendamt keinen Unterhaltsforschuß mehr zahlen muß...den es sich dann vom Vater irgendwann zurückholen kann ?

LG Munin
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Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen

Beitragvon alex2509 » Mo, 05. Mai 2008, 22:30

Ich bin da jetzt zwar kein Fachmann, aber im Strafgesetzbuch steht im § 170 StGB folgendes:

§ 170 Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des
Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich nehme an, dass hier eine gesetzliche Unterhaltspflicht für dich und oder die Kinder besteht und dass du ohne das Unterhaltsgeld nicht alleine Leben könntest (Wäre wohl der Fall, wenn genug Geld auf dem Konto wäre).
Was die Rechtssprechung genau dazu sagt, weiß ich allerdings nicht.
Jedoch bin ich mir sicher, dass er sich so nicht seiner Verantwortung entziehen kann.

Wenn du ihn anzeigst, wird er irgendwann vorgeladen, folgt dieser polizeilichen Ladung aber nicht. Dann kommt die Staatsanwaltschaft ins Spiel und dieser Ladung muss man folgen.
Wenn nicht, sollte er vielleicht nie wieder Deutschland bereisen.

So kommst du zwar nicht zu deinem Geld, kannst ihn aber etwas unter Druck setzen.

Und so manch ein Auswanderer ist ja auch schon wieder Rückgewandert....


Viele Grüße

Alex
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Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen

Beitragvon Claudia77 » Di, 06. Mai 2008, 1:02

In Sachen Unterhalt giebt es zwischen D u. N ein Abkommen.Wenn du ihn anzeigst,wendet sich die deutsche Staatsanwaltschaft automatisch an die norwegischen Behoerden.Dann wird er irgendwann zur Vernehmung bei der norwegischen Polizei vorgeladen.Dort muss er alles offen legen.Dann wird sein Arbeitgeber vorgeladen,wegen des Einkommens.Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
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Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen

Beitragvon don.denis » Di, 06. Mai 2008, 6:46

Bedenkt bitte das Rechtsauskünfte von Laien im Internet Verboten sind und mit teuren Abmahnungen des Betreibers enden können.
Also formuliert Eure Erkenntnisse Bitte als Vermutungen.

Gruß Denis :D
Zuletzt geändert von don.denis am Di, 06. Mai 2008, 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen

Beitragvon Claudia77 » Di, 06. Mai 2008, 9:12

Hei Denis,ich vermute das alles natuerlich nur,habe es blos vergessen hinzuzufuegen:P
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Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen

Beitragvon alex2509 » Di, 06. Mai 2008, 12:15

Danke für deinen Tipp.

War das den so unglücklich formuliert? Ich vermute dass natürlich auch nur...

Aber ich würde es auch so machen.




Viele Grüße

Alex
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Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen

Beitragvon John Baumann » Di, 06. Mai 2008, 15:55

Claudia77 hat geschrieben:In Sachen Unterhalt giebt es zwischen D u. N ein Abkommen.Wenn du ihn anzeigst,wendet sich die deutsche Staatsanwaltschaft automatisch an die norwegischen Behoerden.Dann wird er irgendwann zur Vernehmung bei der norwegischen Polizei vorgeladen.Dort muss er alles offen legen.Dann wird sein Arbeitgeber vorgeladen,wegen des Einkommens.Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.


...ich vermute, dass Deine Vermutung absolut richtig ist.

@Püppi75: Falls Du in D juristisch beraten wirst, könnte man auch einen norwegischen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. Dann brennt Deinem Ex recht zügig der Kittel ( :wink: vermute ich mal...)

meint John Baumann
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Sv: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen

Beitragvon Kai-Erik » Di, 06. Mai 2008, 17:03

Hei,

Claudia77 hat geschrieben:Dann wird sein Arbeitgeber vorgeladen,wegen des Einkommens.


Und ich vermute mal, da ich Arbeitgeber in Norge kenne, das der
Arbeitgeber dann mal seinen Arbeitnehmer zu einem Takk-Gespräch
einladen würde. :wink:

Und das wäre nicht im Interesse von dem Arbeitnehmer. :shock:

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Sv: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen

Beitragvon Kai-Erik » Di, 06. Mai 2008, 17:05

John Baumann hat geschrieben:@Püppi75: Falls Du in D juristisch beraten wirst, könnte man auch einen norwegischen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. Dann brennt Deinem Ex recht zügig der Kittel ( :wink: vermute ich mal...)


Wobei man dabei immer schön die Kosten im Auge behalten sollte. :wink:
Vieles läßt sich auch ohne weitere Kosten regeln.


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Re: Sv: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen

Beitragvon John Baumann » Di, 06. Mai 2008, 17:35

Kai-Erik hat geschrieben:
John Baumann hat geschrieben:@Püppi75: Falls Du in D juristisch beraten wirst, könnte man auch einen norwegischen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. Dann brennt Deinem Ex recht zügig der Kittel ( :wink: vermute ich mal...)


Wobei man dabei immer schön die Kosten im Auge behalten sollte. :wink:
Vieles läßt sich auch ohne weitere Kosten regeln.


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...nun ja, ich "vermute" das ganze wird mit einer Pfändungsaktion enden. Und da zahlt der Schuldner die Kosten. Sicher gibt es auch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe... - Beraten lassen!!! - J.B.
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Sv: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen

Beitragvon Kai-Erik » Di, 06. Mai 2008, 18:49

...(vermutliche Annahme) wenn der Schuldner die Kosten bezahlen kann,
sonst... und ja, sich unbedingt unverbindlich & ohne Kosten beraten lassen...


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