Zollbestimmungen für Lebensmittel

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Zollbestimmungen für Lebensmittel

Beitragvon mark79 » Do, 21. Aug 2008, 20:39

Hallo an alle Norwegen-Freunde!

Am Montag mache wir uns auf den Weg in den Urlaub in Richtung Lillehammer. Da wir für unsere Ferienhütte ein paar Lebensmittel nehmen wollen, habe ich mal einen Blick in die Zollbestimmungen unter toll.no geworfen. Und daraus bin ich nicht ganz schlau geworden. :|

Es gibt einmal den Absatz:

Fleisch, Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte
Insgesamt 10 kg Fleisch, Fleischwaren und Käse aus Ländern des EWR, und Futtermittel außer Hunde und Katzenfutter. [...]

Und weiter unten steht noch mal folgendes:

Tiergesundheit und sanitärer Pflanzenschutz
[...]
In Ihrem persönlichen Gepäck und für Ihren persönlichen Verbrauch können Sie Fleisch und
Fleischwaren, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und andere Nahrungsmittel tierischer
Herkunft aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums mitbringen.
[...]
Reisende können Obst, Beeren, Pflanzen und Pflanzenteile für den persönlichen Verbrauch auch ohne Pflanzengesundheitszeugnis im folgenden Umfang mitbringen:
• bis zu 10 kg Obst, Beeren und Gemüse, jedoch keine Kartoffeln
• bis zu 25 Stück Schnittblumen
• bis zu 3 kg Blumenzwiebeln und Blumenknollen
• bis zu 5 Stück Topfblumen (Zimmerpflanzen) aus europäischen Ländern
• bis zu 50 Portionspackungen Samen

Folgende Frage mal dazu:

Wenn ich den zweiten Teil lese, darf ich für meinen persönlichen Verzehr sämtliche Nahrungsmittel mitnehmen. Alles was mit Milch, Fleisch, Eier, Obst und Gemüse zutun hat. Also gibt es da keine Einfuhreinschränkungen (außer Kartoffeln). Ist das so richtig?

Verstehe ich das Richtig, dass ich pro Person insgesamt 20kg Lebensmittel mitnehmen kann? Also 10kg Fleischprodukte und Milchprodukte. Und dann noch mal 10kg Obst und Gemüse. Wenn man durchs Internet surft, ließt man mal 10kg pro Person, dann mal wieder 20kg und auch nur 3kg. Was ist eigentlich richtig? :-?

Fallen Getränke (kein Alkohol) auch unter die 10kg (20kg) Grenze?

Besten Dank bereits für die Hilfe! :D
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Re: Zollbestimmungen für Lebensmittel

Beitragvon muheijo » Do, 21. Aug 2008, 21:14

hei,

du weisst schon, dass du jetzt wieder die x. diskussion ueber sinn- und unsinn von lebensmittelmitnahme ausløst? :lol:

wenn es dich gluecklich macht (ich behaupte, dein sparpotential ist gering):

die alkoholikas fallen nicht drunter.
also, 10 kg fleisch + die anderen aufgefuehrten dinge in den genannten grenzen + sonstige lebensmittel, die nicht unter die aufgefuehrten zæhlen.
aber auch an die wertgrenze von 6.000 nok denken! :wink:

wo hast du das mit den 3 kg her? halte dich im zweifel ausschliesslich an die seite vom zoll.
ich vermute uebrigens, dass niemand beim zoll auf's gramm guckt und deine lebensmittel nachwiegt.
eher mal, ob dein kfz/womo/wowa insgesamt ueberladen ist.
alk und zigaretten sind fuer den zoll (besonders bei grossen ueberschreitungen) interessant.

gruss, muheijo
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Re: Zollbestimmungen für Lebensmittel

Beitragvon mark79 » Do, 21. Aug 2008, 21:39

Vielen Dank für die Antwort!

Ich sehe auch nicht den Sinn darin, dass man da Geld spart. Das glaube ich nämlich nicht, weil man die Lebensmittel über 1000km durch die Gegend fahren muss. Dafür geht dann Sprit drauf.

Aber ich nehme immer gerne was von zuhause mit, dann habe ich mir den Einkaufsbummel im Urlaub erspart. Ob ich jetzt wirklich 20kg pro Person mitnehme, dass denke ich mal nicht. Dann habe ich ja 40kg Lebensmittel im Auto und brauche sonst nix mehr mitnehmen :roll: Und wer soll das alles essen !

Das mit den 3kg habe ich auf norgwegen.no gelesen. Dort steht das unter dem Punkt "Landwirtschaftliche Erzeugnisse".

http://www.norwegen.no/oft_gefragt/zoll/einfuhrbestimmungen/zollbestimmungen.htm

Auf der Internetseite steht das völlig anders, als auf der Seite vom Zoll. Und deswegen habe ich da nicht mehr durchgeblickt. :-?
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