Jugendschutz bei Einfuhrbestimmungen

Übernachtungen, Sehenswürdigkeiten, Einfuhrbestimmungen, Geldverkehr, etc.

Jugendschutz bei Einfuhrbestimmungen

Beitragvon p1on33r » So, 20. Dez 2009, 23:43

hallo!
ich habe folgende frage: ich bin 19 jahre alt und werde im januar per flugzeug aus der schweiz nach norwegen einreisen. über die einfuhrbestimmungen weiß ich im allgemeinen bescheid. daher weiß ich, dass ich theoretisch keinen alkohol mit mehr als 22% alkoholgehalt einführen darf... die frage ist halt nur - in welcher weise wird das geahndet, wenn ich kontrolliert werde und doch hochprozentigen alkohol dabei habe?
ich würde natürlich die mengengrenzen einhalten und mich im herkunftsland nicht strafbar machen. wird mir in dem fall der alkohol einfach nur abgenommen, da ich nur im einreiseland [norwegen] zu jung bin oder muss ich mit härteren strafrechtlichen konsequenzen rechnen? ist das dann ein verstoß gegen das jugenschutzgesetz oder ein vertsoß gegen die einfuhrbestimmungen? denn im falle des jugenschutzes macht sich ja eigentlich nur derjenige strafbar, der alkohol an die "minderjährigen" ausschenkt und nicht der minderjährige selbst...
vielen dank für eure antworten!
p1on33r
 
Beiträge: 1
Registriert: So, 20. Dez 2009, 23:32

Re: Jugendschutz bei Einfuhrbestimmungen

Beitragvon Schnettel » Mo, 21. Dez 2009, 1:04

Hallo.
Die Frage kannst du dir eigentlich schon selbst beantworten.
Da du den Alkohol einfuehren willst, spielt hier der Jugendschutz keine Rolle - wie auch... (Es sei denn, du kaufst den erst im Duty Free. Dann wære der Duty Free dran wegen Jugendschutz, klar.)
Aber was dich betrifft, so verstøsst du klar gegen die Einfuhrbestimmungen, wenn du mit Alkohol von mehr als 22 Vol.% einreist. Vollkommen wurscht, ob innerhalb der Quote (fuer æltere Erwachsene) oder nicht - denn die Quote fuer dich ist nun mal Null.
Heisst: solltest du erwischt werden, wird das als Schmuggel gewertet (Unwissenheit schuetzt nicht...) - und dann wird dir der Schnappes nicht einfach nur abgenommen, sondern du bekommst auch ne Strafe.
Hier steht næheres dazu:
Forenklet forelegg etter tolloven kan anvendes ved mindre alvorlige tilfeller av ulovlig innførsel. ... Forskriften fastsetter at forenklet forelegg kan ilegges ved ulovlig innførsel av alkoholholdig drikk, sigaretter mv., snus, tobakk, kjøtt og drivstoff. ... Ved innførsel av alkoholholdig drikk varierer kvantumsgrensene med alkoholinnholdet. For eksempel er øvre grense 5 liter når alkoholinnholdet ligger mellom 22,1 og 60 volumprosent, mens den er 50 liter når alkoholinnholdet er 7 volumprosent eller lavere. ... Bøtesatsene ved tollovertredelsene varierer fra 300 til 2 600 kroner, og den subsidiære fengselsstraff ligger mellom 1 og 4 dager.

Heisst: Bei kleineren Schmuggelmengen (je nach Alkoholinhalt) kann ein vereinfachtes Strafverfahren angewendet werden mit festen Sætzen von 300 bis 2.600 NOK, bzw. 1 bis 4 Tagen Gefængnis.

Die Kontrollrate des Zolls ist zwar seeeeehr gering. Aber wenn du dann doch erwischt werden solltest, kann es teuer werden.
Når livet gir deg sitroner - be om Tequila og salt!
Schnettel
NF-Mitglied
NF-Mitglied
 
Beiträge: 4937
Registriert: Sa, 05. Jul 2003, 15:41
Wohnort: Rognan - 67 grader nord


Zurück zu Übernachtung, Sehenswürdigkeiten und Sonstiges

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste