Hei Skrova.
Dass die Auszahlung der feriepenger im Juni erfolgt (und statt dessen und je nach Anzahl der Urlaubstage auch ein paar Tage im Juli kein Lohn) dient der Vereinfachung der Abrechnung.
Denn sonst muesste der Arbeitgeber jeden Arbeitstag mit Lohn vergueten und fuer jeden einzelnen Urlaubstag die anteiligen feriepenger.
Daher die Regelung, dass feriepenger mit der letzten Lohnabrechnung vor den (Haupt-)Ferien ausbezahlt wird.
Wenn du deine grossen Ferien aber zum Beispiel im April nimmst, statt im Sommer, hat man Anspruch auf Auszahlung der feriepenger bis spætestens 1 Woche vor den Ferien.
Wenn Ferien aufgeteilt werden - wenn du also im April zum Beispiel 2 Wochen Ferien nimmst, dann kønntest du auch fuer 2 Wochen feriepenger bekommen.
Das ist zumindest das, was im Gesetz steht.
Feriepenger som er opptjent hos arbeidsgiver det foregående opptjeningsår, utbetales siste vanlige lønningsdag før ferien. Arbeidstaker kan likevel kreve at feriepengene utbetales senest 1 uke før ferien tar til.
Deles ferien, skal feriepengene fordeles tilsvarende. Den del av feriepengene som overstiger lønn for vanlig arbeidstid i ferien, kan likevel utbetales i forbindelse med avvikling av hovedferie eller sammen med lønn for juni måned.
Alles andere ist Entgegenkommen des Arbeitgebers (falls es nicht noch anderweitige gewerkschaftliche Vereinbarungen gibt - falls du Gewerkschaftsmitglied bist, dann erkundige dich da.)
Es gibt dann noch Regelungen fuer das Ausbezahlen von feriepenger, wenn das Arbeitsverhæltnis beendet wird (da kommt dann die Frage des Versteuerns ins Spiel, wenn man es sich noch im "opptjenings"Jahr auszahlen lassen will, muss es versteuert werden - im Folgejahr nicht) oder man Ferien nicht nehmen konnte... Aber darum geht es wohl hier bei dir nicht.
Feriepenger dienen der Entlohnung wæhrend der Ferienzeit, weil es fuer die Ferienzeit eben keinen Lohn gibt.
Das heisst, die feriepenger sind kein Sparkonto, ueber das man nach gusto verfuegen kann...