von Wick1e » Mo, 11. Apr 2011, 23:44
Wenn du ein bereits zugelassenes Auto kaufst, musst du nur
die salgsmelding abliefern (eigentlich muss dies nur der Verkaeufer, ich schreibe aber immer zwei, damit jeder eine hat, falls der Verkaeufer seine nicht abliefert).
Diese kannst du persoenlich hin bringen, oder nur bei denen (Statens Vegvesen) im Briefkasten werfen, oder mit der Post schicken.
Das Auto solltest du gleich nach dem Kauf versichern. Fuer die Heimfahrt vom Verkaeufer faehrst du auf seine Versicherung. Falls was passiert und er dadurch z.b. Hochgestuft wird, hat er Schadensersatzanspruch von dir.
Am besten ist es das Auto vor dem abholen zu Versichern (wenn du bereits weisst das du den Wagen kaufst).
Dann bekommst du Post mit der Rechnung ueber die Ummeldesteuer (omregistreringsavgift).
Diese Zahlst du dann.
Dann kommt wieder Post mit dem neuen Fahrzeugschein.
Fertig!
D.h. im wenn du nicht willst, musst du nie persoenlich zu Statens Vegvesen.
Bei welcher Station von Statens Vegvesen du das machst (oder hinschickst) ist egal.