Messer bei sich tragen - Regeln?

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Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon Julindi » Mo, 21. Mai 2012, 8:10

Hei hei,
wir waren jetzt zwar schon mehrfach in Norge, aber ich habe mich noch nie damit befasst, wie sich das eigentlich mit dem Messer tragen verhält... in Deutschland gibt es ja so seltsame Gesetze mit der Klingenlänge, feststehenden oder Klappmessern... ich habe beim googeln keine offizielle Seite gefunden, nur Stellungnahmen von Leuten. Daraus habe ich gezogen, dass es generell verboten ist, Messer mit sich zu führen ... wie sind hier die Regeln / Gesetze - kennt jemand einen Link??
Ich meine, ich hab doch auch immer ein Schweizer Taschenmesser beim Wandern in der Hose :wink: ist DAS schon verboten??
Bei der Durchreise durch Dänemark macht es wohl Sinn, alles im Kofferraum, nicht zugänglich zu verstauen...?!?!

Danke für Eure Infos im Voraus.
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon Det22 » Mo, 21. Mai 2012, 8:36

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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon hobbitmädchen » Mo, 21. Mai 2012, 8:42

Julindi hat geschrieben:Daraus habe ich gezogen, dass es generell verboten ist, Messer mit sich zu führen ...

Generell darfst Du kein Messer mit Dir fuehren. Es gibt aber Ausnahmen. Hier der Gesetzestext:

Med bøter eller fengsel inntil 6 måneder eller begge deler straffes den som forsettlig eller grovt uaktsomt på offentlig sted bærer kniv eller et lignende skarpt redskap som er egnet til bruk ved legemskrenkelser. Medvirkning straffes på samme måte. Forbudet gjelder ikke kniv eller annet redskap som brukes til eller bæres i forbindelse med arbeid, friluftsliv eller annet aktverdig formål.

Den dicken Satz uebersetze ich Dir, denn da steht drin, was Du wissen musst :)
"Das Verbot gilt nicht fuer Messer oder andere Werkzeuge die entweder in Verbindung mit Arbeit, Wandern (Freiluftsaktivitæt :wink: ) oder anderem handlungswuerdigem Vorhaben benutzt oder bei sich getragen werden."

Von daher sollte ein Taschenmesser beim Wandern kein Problem sein. Aber es gibt natuerlich immer auch mal solche Vorfælle, wie dass ein Zimmermann in Oslo Probleme bekommen hat, weil er ein Messer bei sich trug. Aber ja, ein Taschenmesser sollte da wirklich nicht zum Problem werden. So lange Ihr es nicht mit in die Disko nehmt oder den Supermarkt damit ueberfallen wollt :hahaha:

Høyr ikkje på om dei skrik du er feig. Om kruna di skjelv, så er rota di seig.
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon trolli » Mo, 21. Mai 2012, 21:34

:rofl:
Also, wir haben immer ein Anglermesser (?) (jedenfalls aus dem Anglerladen) im Auto.... Oh weia, dat ist scharf und spitz.....
Naja, wenn man die Angel mit hat, kann man ja einiges erklären..... *grins*
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon Det22 » Mo, 21. Mai 2012, 21:43

Hoffentlich ist dann nicht gerade Schonzeit. :wink:

Uebrigens vor 2 oder 3 Jahren wurde eine junge Frau, die nachts in Lillehammer im Zentrum mit einem Messer ganz unten im Rucksack "gut verpackt" erwischt wurde, wenn ich es richtig erinnere, ziemlich heftig bestraft.
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon trolli » Mo, 21. Mai 2012, 21:52

Naja, unser Messer liegt nicht "gut verpackt" (außer wenn du die Lederhülle meinst *g*) / und immer im Kofferraum... und die Schonzeit wird logischerweise beachtet. :wink:

Wir gehören zu den "Bedarfsanglern".
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon uteligger » Mo, 21. Mai 2012, 21:57

trolli hat geschrieben::rofl:
Also, wir haben immer ein Anglermesser (?) (jedenfalls aus dem Anglerladen) im Auto.... Oh weia, dat ist scharf und spitz.....
Naja, wenn man die Angel mit hat, kann man ja einiges erklären..... *grins*


Es wurde hier nach Regeln gefragt, nicht nach deiner persönlichen Interpretation. Die Regeln wurden doch eindeutig beschrieben. Nicht verstanden?

Ich setze mal einen drauf. Unverständnis und Kopfschütteln lösen Angler weitab von Fischgründen ( z. B. auf einer Fähre von Norwegen nach Dänemark ) aus, die in Tarnkleidung des letzten Desert Storm Feldzuges ihre Neigungen, welcher auch immer, darstellen. Absurd. Ist schon wieder Krieg? Und genau diesen Gesellen sollte das Fischmesser am Gürtel an Bord einer Fähre ohne Diskussionen abgegenommen werden. Und diese Gesellen sollte gleich vor Ort zur Zahlung der dafür angesetzten 7.000 NOK Strafe verknackt werden. Basta.

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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon trolli » Mo, 21. Mai 2012, 22:09

uteligger hat geschrieben:
trolli hat geschrieben::rofl:
Also, wir haben immer ein Anglermesser (?) (jedenfalls aus dem Anglerladen) im Auto.... Oh weia, dat ist scharf und spitz.....
Naja, wenn man die Angel mit hat, kann man ja einiges erklären..... *grins*


Es wurde hier nach Regeln gefragt, nicht nach deiner persönlichen Interpretation. Die Regeln wurden doch eindeutig beschrieben. Nicht verstanden?

Ich setze mal einen drauf. Unverständnis und Kopfschütteln lösen Angler weitab von Fischgründen ( z. B. auf einer Fähre von Norwegen nach Dänemark ) aus, die in Tarnkleidung des letzten Desert Storm Feldzuges ihre Neigungen, welcher auch immer, darstellen. Absurd. Ist schon wieder Krieg? Und genau diesen Gesellen sollte das Fischmesser am Gürtel an Bord einer Fähre ohne Diskussionen abgegenommen werden. Und diese Gesellen sollte gleich vor Ort zur Zahlung der dafür angesetzten 7.000 NOK Strafe verknackt werden. Basta.

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Meine Güte....keinen guten Tag gehabt?
Aber nix für ungut, ...
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon Hubi59 » Mo, 21. Mai 2012, 22:45

trolli hat geschrieben::rofl:
Also, wir haben immer ein Anglermesser (?) (jedenfalls aus dem Anglerladen) im Auto.... Oh weia, dat ist scharf und spitz.....
Naja, wenn man die Angel mit hat, kann man ja einiges erklären..... *grins*

genau so ist es Trolli, und wenn du mit der Angel unterwegs bist, bist du sicher auch nicht in ner Stadt unterwegs, sondern am Wasser und da hab ich auch noch keine Polzei gesehen die jagd auf Messertræger macht. Also im Friluftselement (Campingplatz zæhlt nicht dazu :!: )ist das Messer selbstverstændlich erlaubt.
Gruss Hubi
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon Julindi » Di, 22. Mai 2012, 7:06

Moin moin und Danke für Links und Infos :D
Also werde ich es handhaben, wie bisher: auf der Reise / Durchfahrt im Kofferraum, verpackt. Beim Essen werde ich mein Brot auf dem Rastplatz schneiden :wink: und beim Angeln Messer dabei haben is sowieso kein Problem. Beim Wandern das Taschenmesser und gut is :D
Der Google-Übersetzer übersetzt halt etwas holprig, aber den Sinn erkennt man ja - wenn man mit Sinn und Verstand handelt, sollte es kein Problem werden.

Danke und viele Grüße,
Jule
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon skandinavian-wolf » Di, 22. Mai 2012, 7:52

Hubi59 hat geschrieben:genau so ist es Trolli, und wenn du mit der Angel unterwegs bist, bist du sicher auch nicht in ner Stadt unterwegs, sondern am Wasser und da hab ich auch noch keine Polzei gesehen die jagd auf Messertræger macht. Also im Friluftselement (Campingplatz zæhlt nicht dazu :!: )ist das Messer selbstverstændlich erlaubt.
Gruss Hubi

Ich habe ein feststehendes Messer bisher auch nicht nur beim Wandern zum Schnitzen oder Pilze abschneiden benutzt.
Auf Campingplätzen war es ein gutes Hilfmittel zum Grillkohle "sortieren" oder Steaks wenden.
Und war mir dabei bisher keiner Schuld bewußt. :oops:
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon trolli » Di, 22. Mai 2012, 17:56

skandinavian-wolf hat geschrieben:
Hubi59 hat geschrieben:genau so ist es Trolli, und wenn du mit der Angel unterwegs bist, bist du sicher auch nicht in ner Stadt unterwegs, sondern am Wasser und da hab ich auch noch keine Polzei gesehen die jagd auf Messertræger macht. Also im Friluftselement (Campingplatz zæhlt nicht dazu :!: )ist das Messer selbstverstændlich erlaubt.
Gruss Hubi

Ich habe ein feststehendes Messer bisher auch nicht nur beim Wandern zum Schnitzen oder Pilze abschneiden benutzt.
Auf Campingplätzen war es ein gutes Hilfmittel zum Grillkohle "sortieren" oder Steaks wenden.
Und war mir dabei bisher keiner Schuld bewußt. :oops:



Genau. :wink:
Also so ein Messer hält ja auch mal her für widrige Verpackungen (*g*) etc. (wie ihr auch schreibt)....
Also, wenn wir durch das Land tingeln, kommt nicht im entferntesten Sinne schlechtes Rechtsgewissen auf. BISHER NICHT.
Ich bin davon überzeugt, dass der eingestellte Artikel dies auch meint.

Für fundierte Gegenmeinungen wäre ich nichtsdestotrotz dankbar.
Die bisherigen Beispiele überzeugen mich nicht., da ich mein Messer nicht verstecke und durch die Stadt marschiere.
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon Det22 » Di, 22. Mai 2012, 19:34

trolli hat geschrieben:.............Die bisherigen Beispiele überzeugen mich nicht., da ich mein Messer nicht verstecke und durch die Stadt marschiere.


Ob dich die Beispiele ueberzeugen oder nicht, spielt absolut keine Rolle. Du darfst nun einmal in der Øffentlichkeit kein Messer tragen, weder offen, noch versteckt, aber Ausnahmen bestætigen auch hier die Regel.

Beim Angeln z.B. wird dir keiner etwas wollen, auch nicht auf dem direkten Weg vom Auto zum Angelplatz, aber jeder "Umweg" ist nun einmal verboten. Da helfen dann auch dumme Ausreden nicht, machen es im Zweifel nur schlimmer.

Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen, die dich nicht ueberzeugen, solltest du einhalten, denn die kønnen sehr teuer werden, wenn du erwischt wirst, genauso wie auch Telefonieren am Lenkrad ein wenig (kr 1500) kostet.
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon Flått » Di, 22. Mai 2012, 21:49

Das mit dem "aktverdig formål" ist ein typischer Gummiparagraph. Hier muss man einfach praktisch denken:
- Wenn möglich, nimm das Messer gar nicht erst mit, sondern bewahre es irgendwo auf (im Auto, im Hotelzimmer, zur Not auch im Zelt), ausser natürlich, du brauchst es gerade.
- Trage das Messer nicht offen, sondern vergrabe es so tief wie möglich im Rucksack / in der Reisetasche / im Kofferraum.
- Pöble keine Polizisten an und versuche auch nicht anders unangnehm aufzufallen, wenn du ein Messer bei dir hast.

Denk einfach daran: Selbst wenn du nicht zu 6 Monaten Knast verknackt wirst, willst du nicht deinen Urlaub auf der Polizeiwache verbringen und dort mit Händen und Füssen dein "aktverdig formål" erklären.
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon trolli » Di, 22. Mai 2012, 21:52

Det22 hat geschrieben:
trolli hat geschrieben:.............Die bisherigen Beispiele überzeugen mich nicht., da ich mein Messer nicht verstecke und durch die Stadt marschiere.


Ob dich die Beispiele ueberzeugen oder nicht, spielt absolut keine Rolle. Du darfst nun einmal in der Øffentlichkeit kein Messer tragen, weder offen, noch versteckt, aber Ausnahmen bestætigen auch hier die Regel.

Beim Angeln z.B. wird dir keiner etwas wollen, auch nicht auf dem direkten Weg vom Auto zum Angelplatz, aber jeder "Umweg" ist nun einmal verboten. Da helfen dann auch dumme Ausreden nicht, machen es im Zweifel nur schlimmer.

Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen, die dich nicht ueberzeugen, solltest du einhalten, denn die kønnen sehr teuer werden, wenn du erwischt wirst, genauso wie auch Telefonieren am Lenkrad ein wenig (kr 1500) kostet.



Nee. neeee..... definiere mal UMWEG bei einer DURCHREISE (am besten mit einer Rechtsvorschrift...oder besser Kommentierung einer REchtsvorschrift... :wink:
Und dumme Ausreden brauche ich nicht.

Die Geschwindigkeitsregelungen stehen aber in einem anderen Gesetz? *g*
Zuletzt geändert von trolli am Di, 22. Mai 2012, 21:55, insgesamt 1-mal geändert.
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