Messer bei sich tragen - Regeln?

Norwegenbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen

Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon trolli » Di, 22. Mai 2012, 21:54

Flått hat geschrieben:Das mit dem "aktverdig formål" ist ein typischer Gummiparagraph. Hier muss man einfach praktisch denken:
- Wenn möglich, nimm das Messer gar nicht erst mit, sondern bewahre es irgendwo auf (im Auto, im Hotelzimmer, zur Not auch im Zelt), ausser natürlich, du brauchst es gerade.
- Trage das Messer nicht offen, sondern vergrabe es so tief wie möglich im Rucksack / in der Reisetasche / im Kofferraum.
- Pöble keine Polizisten an und versuche auch nicht anders unangnehm aufzufallen, wenn du ein Messer bei dir hast.

Denk einfach daran: Selbst wenn du nicht zu 6 Monaten Knast verknackt wirst, willst du nicht deinen Urlaub auf der Polizeiwache verbringen und dort mit Händen und Füssen dein "aktverdig formål" erklären.


Na das ist ja fast lustich.
Ich habe das Messer nicht "an Mann", vergrabe es nicht, und pöbel auch nicht....
.... und werde nicht im Knast landen..... :wink:

Aber konkret ist dein Beitrag leider auch nicht.... :lol:
Wir sind ja bei den REGELN.
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon der westfale » Di, 22. Mai 2012, 22:06

trolli hat geschrieben:

Nee. neeee..... definiere mal UMWEG bei einer DURCHREISE (am besten mit einer Rechtsvorschrift...oder besser Kommentierung einer REchtsvorschrift... :wink:
Und dumme Ausreden brauche ich nicht.

Die Geschwindigkeitsregelungen stehen aber in einem anderen Gesetz? *g*



Trolli,

was moechtest du denn. Eine Rechtsberatung? Die wirst du hier nicht bekommen. Es gibt da ein Gesetz das scheinbar dehnbar ist. Punkt um. Moechtes du keine Probleme haben. Trag kein Messer. Traegst du ein Messer kommst du in Erklaerungnot und musst das begruenden. Ist das schluessig wird wohl nicht passieren, wenn es nicht schluessig ist kann es unangenehm werden. Mehr kann man einfach nicht dazu zu sagen. Alles andere wird spekulativ.

Als Tip. Lass dich doch von einem hiesigen Rechtsanwalt hierzu beraten, dann solltest du auf der sicheren Seite sein.

Gruss Mark
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon uteligger » Di, 22. Mai 2012, 22:23

der westfale hat geschrieben:

Trolli,

was moechtest du denn. Eine Rechtsberatung? Die wirst du hier nicht bekommen. Es gibt da ein Gesetz das scheinbar dehnbar ist. Punkt um. Moechtes du keine Probleme haben. Trag kein Messer. Traegst du ein Messer kommst du in Erklaerungnot und musst das begruenden. Ist das schluessig wird wohl nicht passieren, wenn es nicht schluessig ist kann es unangenehm werden. Mehr kann man einfach nicht dazu zu sagen. Alles andere wird spekulativ.

Als Tip. Lass dich doch von einem hiesigen Rechtsanwalt hierzu beraten, dann solltest du auf der sicheren Seite sein.

Gruss Mark


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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon trolli » Di, 22. Mai 2012, 22:33

der westfale hat geschrieben:
trolli hat geschrieben:

Nee. neeee..... definiere mal UMWEG bei einer DURCHREISE (am besten mit einer Rechtsvorschrift...oder besser Kommentierung einer REchtsvorschrift... :wink:
Und dumme Ausreden brauche ich nicht.

Die Geschwindigkeitsregelungen stehen aber in einem anderen Gesetz? *g*



Trolli,

was moechtest du denn. Eine Rechtsberatung? Die wirst du hier nicht bekommen. Es gibt da ein Gesetz das scheinbar dehnbar ist. Punkt um. Moechtes du keine Probleme haben. Trag kein Messer. Traegst du ein Messer kommst du in Erklaerungnot und musst das begruenden. Ist das schluessig wird wohl nicht passieren, wenn es nicht schluessig ist kann es unangenehm werden. Mehr kann man einfach nicht dazu zu sagen. Alles andere wird spekulativ.

Als Tip. Lass dich doch von einem hiesigen Rechtsanwalt hierzu beraten, dann solltest du auf der sicheren Seite sein.

Gruss Mark


Schreibst du das mir?

Diese Frage wurde eingangs gestellt.
Persönlich hätte ich auch gern eine fundierte Antwort bekommen.

:lol: Also Rechtsanwalt mitnehmen.....


Danke Hobbitmädchen nochmals für den Artikel!
Der ist für mich aussagekräftig genug.
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon Det22 » Di, 22. Mai 2012, 22:40

trolli hat geschrieben:..........Nee. neeee..... definiere mal UMWEG bei einer DURCHREISE (am besten mit einer Rechtsvorschrift...oder besser Kommentierung einer REchtsvorschrift... :wink: .......


Vielleicht fängst erst einmal ganz einfach an und liest dir die Antworten alle richtig durch,
und
in meinem weiter oben genannten Link findest du vieles was du wissen møchtest, u.a. auch eine von dir gewuenschte Rechtsvorschrift (Gesetz mit Paragraph).
Ich kann dir den Text hier auch gerne hineinkopieren (@Admins / Mods, ich gehe mal davon aus, dass bei dieser Art von Texten keine Copyrightregeln gelten):

Det er forbud mot å bære kniv på offentlig sted og det er etablert hjemmel slik at politiet kan visitere/kontrollere personer eller kjøretøyer og beslaglegge kniver. I tillegg er enkelte typer kniver forbudt. Justisdepartementet vurderer disse bestemmelsene regelmessig og vil se på erfaringene også etter de siste tragiske hendelsene med kniv-vold i Oslo.

Kniv på offentlig sted
Etter straffeloven § 352a er det ulovlig på offentlig sted å bære kniv eller annet skarpt redskap, som er ”egnet til bruk ved legemskrenkelser”. Strafferammen for slik handling er bøter eller fengsel inntil 6 måneder. Medvirkning straffes tilsvarende.

Dersom kniv brukes til straffbar handling, for eksempel til forbrytelse mot liv, legeme eller helbred etter straffeloven kapittel 22, er strafferammen høyere, avhengig av forholdets art.

Forbud mot enkelte typer kniver
Etter våpenforskriften er det forbudt å erverve, eie eller inneha spesielle kniver (springkniver, batangakniver, stiletter).

Visitasjon for å avdekke våpen
Politiet kan på offentlig sted visitere person eller kjøretøy når det er grunn til å undersøke om noen er i besittelse av eller oppbevarer våpen. Denne tilføyelsen til politiloven ble vedtatt i juni 2002 og har som formål å hindre straffbare handlinger som krenker noens liv, helse eller frihet.

Visitasjon kan foretas i situasjoner eller på steder hvor
slike straffbare handlinger erfaringsmessig finner sted
det er grunn til å anta at noen planlegger eller forbereder slike handlinger

Som våpen anses i denne forbindelse våpen og gjenstander som omfattes av våpenlovgivningen, kniv eller liknende skarpe redskaper som det er forbudt å bære på offentlig sted, eller andre farlig gjenstander som politiet kan ta i forvaring.
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon trolli » Di, 22. Mai 2012, 22:44

Tschuldi Det22,
aber mein norsk ist dafür nicht gut genug. :wink:

Magst du das Wesentliche zusammenfassen?
Ist das der gleiche Tenor wie bei dem Artikel von Hobbitmädchen?
trolli
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon uteligger » Di, 22. Mai 2012, 22:48

trolli hat geschrieben:Tschuldi Det22,
aber mein norsk ist dafür nicht gut genug. :wink:

Magst du das Wesentliche zusammenfassen?
Ist das der gleiche Tenor wie bei dem Artikel von Hobbitmädchen?


Ich glaubs nicht. Erst hier auf dicke Hose machen und dann kommt nix versteh. Siehe auch Bierpreise. Wie soll man deine " Äußerungen" Ernst nehmen.
Jeg vandrer ikke fordi jeg vil bli yngre – men fordi jeg vil bli eldre.
Hvor utgangspunktet er galest, er resultatet ofte orginalest
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon trolli » Di, 22. Mai 2012, 22:51

uteligger hat geschrieben:
trolli hat geschrieben:Tschuldi Det22,
aber mein norsk ist dafür nicht gut genug. :wink:

Magst du das Wesentliche zusammenfassen?
Ist das der gleiche Tenor wie bei dem Artikel von Hobbitmädchen?


Ich glaubs nicht. Erst hier auf dicke Hose machen und dann kommt nix versteh. Siehe auch Bierpreise. Wie soll man deine " Äußerungen" Ernst nehmen.


Naja ich dachte , dass wir hier noch in der deutschen Abteilung sind.
Deutsche Frage, deutsche Antwort...
Sooo ungefähr hatte ich gedacht.

Wäre mal ne Frage an die Modis wert.
Muss jeder hier norske Antworten und Links verstehen?



Und: Die Bierpreise stehen HIER nicht.

Auf die "dicke Hose" komme ich später nochmal zurück.
Wie kann ein Mensch sooo mies gelaunt sein. Ich glaubs nicht, finde ich aber irgendwie witzig.
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon Det22 » Di, 22. Mai 2012, 23:01

trolli hat geschrieben:......Deutsche Frage, deutsche Antwort...
Sooo ungefähr hatte ich gedacht.
.........


Du hast doch einen Haufen deutsche Antworten erhalten. Wenn dir diese nicht gefallen und du nach entsprechenden Rechtsvorschriften oder æhnlichem fragst, dann musst du schon damit rechnen, dass diese nicht in deutscher sondern in norwegischer Sprache verfasst sind, ist halt im Ausland so, dass nicht alles in deutscher Sprache verfuegbar ist.

Und nein:
Hier muss nicht jeder der norwegischen Sprache mæchtig sein, vor allem nicht im deutschen Teil, nur, wenn einem die in deutscher Sprache verfassten Antworten nicht passen, dann ...
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon trolli » Di, 22. Mai 2012, 23:03

Det22 hat geschrieben:
trolli hat geschrieben:......Deutsche Frage, deutsche Antwort...
Sooo ungefähr hatte ich gedacht.
.........


Du hast doch einen Haufen deutsche Antworten erhalten. Wenn dir diese nicht gefallen und du nach entsprechenden Rechtsvorschriften oder æhnlichem fragst, dann musst du schon damit rechnen, dass diese nicht in deutscher sondern in norwegischer Sprache verfasst sind, ist halt im Ausland so, dass nicht alles in deutscher Sprache verfuegbar ist.

Und nein:
Hier muss nicht jeder der norwegischen Sprache mæchtig sein, vor allem nicht im deutschen Teil, nur, wenn einem die in deutscher Sprache verfassten Antworten nicht passen, dann ...


Na dann?
"Danke" für den Tenor!
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Re: Messer bei sich tragen - Regeln?

Beitragvon Schnettel » Di, 22. Mai 2012, 23:09

trolli hat geschrieben:Muss jeder hier norske Antworten und Links verstehen?
Wer zusammenfassende und fundierte Antworten der User nicht verstehen will und immer noch weiter nach Gesetzestexten fragt: Ja. Das ist auch ganz einfach: denn die norwegischen Gesetze sind auf Norwegisch geschrieben. Man mag das kaum glauben - ist aber so. Wenn dir also Zusammenfassungen und die praktischen Deutungen nicht reichen, dann musst du dich wohl zwangsläufig mit dem Original auseinandersetzen.

Die eigentliche Frage war nun (mehrfach) beantwortet. Daher ist hier jetzt zu.
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