Moin Leude,
um nochmal alles klar zu stellen, hier ein Auszug aus den Leistungen nach dem Auslandskrankenschein E 111:
Wie funktioniert das Formular E 111?
Sollten Sie während einer Reise innerhalb der EU/EFTA erkranken oder verunfallen, müssen Sie dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus ein Formular E 111 vorlegen. Dieses gilt als «Bescheinigung über den Sachleistungsanspruch während eines Aufenthaltes in einem Mitgliedstaat» und berechtigt Sie, medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Durch das Formular E 111 haben Sie genau die gleichen Ansprüche auf medizinische Leistungen, wie die Einwohner des Landes selbst. Dasselbe gilt allerdings auch für allfällige Kostenbeteiligungen, die Sie ebenfalls wie die Landeseinwohner selber bar bezahlen müssen. Diese können Einkomensbezogen sein und daher von der Höhe her unterschiedlich.
Ähnlich der «grünen Versicherungskarte» bei der Autoversicherung sollten Sie deshalb ab sofort auf jede Reise in einen EU/EFTA-Mitgliedstaat ein Formular E 111 mitnehmen.
Ohne ein solches Formular müssen Sie die Behandlungskosten selbst bezahlen und können erst nach Ihrer Heimkehr eine Rückvergütung bei der KK beantragen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eine solche Rückerstattungsprozedur lange dauern kann, weil sie diverse Instanzen im In- und Ausland durchlaufen muss. Unter Umständen müssen Sie dann Wochen oder gar Monate auf eine Rückerstattung warten, worauf die Krankenkasse aber leider keinen Einfluss nehmen kann.
Wir raten deshalb allen Versicherten dringend, unbedingt auf alle Reisen in EU- und EFTA-Staaten ein Formular E 111 mitzunehmen! Sie können sich damit viel Ärger und lange Wartezeiten für allfällige Rückvergütungen ersparen!
Wo gilt das Formular E 111?
Das Formular gilt nur innerhalb der EU und der EFTA. Fordern Sie es darum bitte nur an, wenn Sie in eines der folgenden Länder reisen:
Mitgliedstaaten der EU:
Belgien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Grossbritannien
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Portugal
Schweden
Spanien
Mitgliedstaaten der EFTA:
Island
Liechtenstein
Norwegen
Nich übernommen werden:
Krankenrücktransporte ins Heimatland, evtl. gesetzliche Zuzahlungen des jeweiligen Landes, Heilanschlußkosten etc.
Es empfiehlt sich daher auf jedenfall eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese gibt es bei jeder Gesellschaft, ob nun Union, Allianz, Hallische oder sonst wo. Die Kosten sind eher gering zum abdeckenden Risiko.
