Rechte bei Verspätungen der Fähre?

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Rechte bei Verspätungen der Fähre?

Beitragvon fjellnorge » Do, 14. Mär 2013, 10:51

Hatte am 02.03.13 eine deutliche Verspätung bei Abfahrt und Ankunft mit Color Line.
Abfahrt war für 22.15 Uhr vorgesehen, kamen am Terminal an und wurden über Verspätung von 2 Stunden informiert. Verspätung lag in technischen Problemen, nix Wetter oder höherer Gewalt, begründet.
Am Schalter war die Verspätung seit 19.00 Uhr bekannt, aber niemand informierte uns telefonisch vorher darüber, obwohl unsere Daten CL vorliegen. Dien Ankunft verzögerte sich dann von 02.00 Uhr auf 03.40 Uhr.

Muss sich CL als norwegische Reederei dem EU-Recht beugen?

Hier ein Link über die seit Ende 2010 bestehende Rechtlage in der EU. Inwieweit dieses auch von Norwegen zu akzeptieren ist, weiß ich bislang nicht.
Hatte aber im letzten Jahr auch schon mal einen Totalausfall einer Fährabfahrt von CL verkraften müssen. Auch ohne Vorab-Info.

Hier Interessantes von der Verordnung:

https://www.verbraucherzentrale-nieders ... 0707A.html

Bin zwar nicht aus, alles mitzunehmen, was man kriegen kann, aber CL ist bei Preiserhöhungen auch nicht gerade zimperlich mit uns als privaten Verbrauchern.

Viel Gruß
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Re: Rechte bei Verspätungen der Fähre?

Beitragvon bergen » Do, 14. Mär 2013, 11:15

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Re: Rechte bei Verspätungen der Fähre?

Beitragvon Pfalzcamper » Do, 14. Mär 2013, 11:20

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Re: Rechte bei Verspätungen der Fähre?

Beitragvon titho » Do, 14. Mär 2013, 12:37

Wir sind letztes Jahr mit Fjordline von Hirtshals nach Kristiansand gefahren und hatten auch 2 Std. Verspätung, wurden aber per SMS vorab informiert.

Und 2011 waren wir im November in Norge und wollten von Stavanger nach Hirtshals mit der Fähre. Wegen Sturm wurde der Fährverkehr eingestellt und wir wurden 2 Tage vorher von Fjordline informiert und uns wurde eine kostenlose Umbuchung bzw. Stornierung angeboten.

Wir haben dann versucht in Kristiansand mit der Colorline nach Hirtshals zu kommen, da wir am Hafen Leute getroffen haben, die auf ihre gebuchte Fähre gewartet haben.am Schalter haben wir dann erfahren, das auch diese Fährverbindung eingestellt wurde.
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Re: Rechte bei Verspätungen der Fähre?

Beitragvon Ganimed » Do, 14. Mär 2013, 20:57

Der Vertrag im Link ist eindeutig, vor 3 Jahren ist die Schnellfähre KS-Hirtshals ausgefallen. Am Terminal erfuhren wir ,das wir direkt weiterfahren könnten nach Fredrikshafen, die Fähre sei noch nicht voll und könne auch fahren.Wir haben wirklich reichlich Entschädigung bekommen - kostenloses Frühstücksbuffet, Gutschein für den Shop. Mehr erwarte ich nicht auch wenn CL teuer ist. Sicherheit geht vor,egal ob durch technische Probleme oder durch Wetter.
Gruß Ganimed
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Re: Rechte bei Verspätungen der Fähre?

Beitragvon Dixi » Do, 14. Mär 2013, 22:29

Wir sind mehrfach von CL wetterbedingt von Hirtshals nach Frederikshavn umgeleitet worden. Sowohl bei Hinreise nach N wie auch bei Rückreise nach DK. Dies immer wetterbedingt. Wie in den allgem. Geschäftsbedingungen gibt es da eigentlich nichts.
In der Praxis habe wir je 2 Personen einen Verpflegungs - / bzw. Shop-Gutschein für 100nok erhalten.
Einlösbar nur auf der verspäteten Tour.

OK, für das Wetter kann ja CL nichts und wenn man in den Hafen von Hirtshals nicht reinkommt, SIcherheit geht vor.
Viele Grüße
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Re: Rechte bei Verspätungen der Fähre?

Beitragvon ChristianAC » Fr, 15. Mär 2013, 7:03

@fjellnorge

Ist euch denn ein Schaden entstanden? Oder geht's nur darum zu klagen??
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Re: Rechte bei Verspätungen der Fähre?

Beitragvon Christoph » Fr, 15. Mär 2013, 9:38

Wegen einer bis zu 2h Verspätung Schadensersatz haben wollen...habe ich das richtig verstanden? :shock:

Aber auf dem level fällt mir noch etwas Anderes ein: Sollte ich zukünftig auf einer mautpflichtigen Straße um Trondheim herum in Stau geraten, dann werde ich erwägen, mir mal die zuständige Gesellschaft vorzuknöpfen...schließlich kann man für die harten NOKs ja auch eine reibungslose Durchfahrt erwarten. Zumindestens könnten die dann im Staufall aber mal ne Gulaschkanone vorbeischicken!!! :D

Sorry, @fjellnorge, wg 2h so eine Welle machen finde ich schon ein wenig heftig..., aber das ist meine subjektive Meinung. Und wenn es Dich wirklich so aufregt: Schreib denen ne frdl Mail und berichte darüber, wie es war... mit der Bitte um Stellungnahme. Dann hast Du inneren Druck abgebaut und bekommst, wenn Du Glück hast, eine Entschuldigung plus Minigutschein.

Grüßlis...Christoph
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frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
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Re: Rechte bei Verspätungen der Fähre?

Beitragvon Pfalzcamper » Fr, 15. Mär 2013, 9:48

@Christian und Christoph: das dachte ich auch beim ersten durchlesen.

Aber da ich an das Gute im Menschen glaube hoffe ich, dass es fjellnorge darum geht zu wissen, was man tun kann, wenn es mal um einen ECHTEN "Schaden" geht :wink:

Und dafuer kann der Thread allgemein ganz sinnvoll sein.


Sollte dem nicht so sein, werde ich den ADAC verklagen, da er mich im Aussendienst nie per sms vor den Stauverzoegerungen warnt :lol:
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Re: Rechte bei Verspätungen der Fähre?

Beitragvon antonia die 1 » Fr, 15. Mär 2013, 12:52

Hallo,jetzt möchte ich mich auch mal zu CL äußern.Unsere Reise die für
November/Dezember2012 nach Norwegen geplant und gebucht war, wurde kurz-
fristig vom Lodgebetreiber storniert und wir standen ohne Alternative da,
aber die Fährtickets hatten wir.Also habe ich bei CL angefragt was ist mit
den Tickets möglich?Super nett und freundlich wurden die Tickets storniert
und wir haben den vollen Preis erstattet bekommen.Wenn das kein Kundenservice
ist.
Viele Grüße Karina
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Re: Rechte bei Verspätungen der Fähre?

Beitragvon Schnettel » Fr, 15. Mär 2013, 15:52

Ich finde Fjellnorges Frage durchaus legitim.
Und die Frage war auch klar formuliert.

Daher verstehe ich eigentlich nicht, wieso diese Sache hier ins Læcherliche gezogen wird?!

Es geht um die rechtliche Lage und die ist klar!
Den richtigen Link hat bergen genannt. Danke! :-)

Dort ist eindeutig geregelt, dass im vom Fjellnorge geschilderten Fall durchaus Anspruch auf Erstattung eines Teils des Reisepreises besteht. (Dies entspricht uebrigens auch jener EU-Verordnung.)
VERSPÄTETE ANKUNFT

Fahrgäste haben einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 25 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von mindestens:
• 1 Stunde bei einer planmäßigen Fahrtdauer von bis zu 4 Stunden.
...
Es besteht jedoch KEIN Anspruch auf Entschädigung, wenn Color Line nachweisen kann, dass die Verspätung durch Wetterbedingungen, die den sicheren Betrieb des Schiffes beeinträchtigen, verursacht wurde. Auch bei Verspätungen, verursacht durch andere außergewöhnliche Umstände wie z. B. Rettungsoperationen, Krankheitsfälle oder Personenschaden, entfällt der Anspruch auf Entschädigung.
Es war nicht das Wetter Schuld, auch keine aussergewøhnlichen Umstænde, sondern technische Probleme.
Eine Ursache, die ganz klar auf Seiten der CL liegt. CL ist dafuer verantwortlich, das Schiff entsprechend in Stand zu halten.
Das ist bei Zuegen und Flugzeugen genau das gleiche.
Es steht ueberhaupt nicht ausser Frage, dass Sicherheit vor geht. Darum geht es auch gar nicht. Natuerlich muss das Schiff technisch in Ordnung sein, bevor es fæhrt.

Aber, bei einer fast 2-stuendigen Verspætung bei einer nicht einmal 4 Stunden dauernden Ueberfahrt, wer will sich von den Usern hier anmassen zu urteilen, dass das fuer den Reisenden kein Schaden ist?! Auch, wenn vielleicht kein - in Euro oder NOK - messbarer Schaden entstanden ist (weil man einen gebuchten Anschlusszug, -bus oder was auch immer verpasst hat oder nicht mehr im gebuchten Hotelzimmer einchecken kann...), vielleicht fehlen dem einen oder anderen dann einfach "nur" 2 Stunden...?
Die Regelungen sehen in diesem Fall, den CL zu verantworten hat, eine Entschædigung vor - 25% des Fahrpreises.

Æhnliche Ansprueche hat man auch bei Fluegen oder auch bei Zugverspætungen.
NSB z.B.:
Kunder hos NSB som opplever mer enn 30 minutters forsinkelse får erstattet 50 prosent av billettprisen på de fleste tog.
Unntaket er regiontog mellom Oslo-Bergen, Oslo-Kristiansand-Stavanger, Oslo-Trondheim og Trondheim-Bodø der kundene vil få tilbake 50 prosent av billettprisen ved forsinkelser på over 60 minutter.
Bei 30 Min. Verspætung (bzw. 60 Min. auf den extra genannten Strecken) hat man Anspruch auf Erstattung von 50% des Ticketpreises.

Warum soll man dann nicht 25% erstattet bekommen, wenn man auf der Fæhre fast 2 Stunden Verspætung hat bei einer 3,75 h - Ueberfahrt? Wohl gemerkt - ohne Wettereinfluss oder høhere Gewalt.
Når livet gir deg sitroner - be om Tequila og salt!
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Re: Rechte bei Verspätungen der Fähre?

Beitragvon motorkruizer » Fr, 15. Mär 2013, 19:27

Nee,oder??
Da kann jeder seine eigene Meinung haben...Ich fuer meinen Teil,find es lacherlich...Mir waere fast der Spruch ueber die Lippen gerutscht,,,typisch deutsch!..Ich glaube nicht das irgendein Norweger auf diese Idee kommen wuerde!!...aber macht mal und am besten ,bei der naechsten Ueberfahrt jedem einzelnen Passagier erzaehlen...Dann gibts nach jeder Ueberfahrt,Sammelklagen fuer Color Line....und das Ende vom Lied,,,Aus Gruenden gestiegener Kosten (Klagen deutscher Reisenden)...muessen wir leider die Preise erhoehen..!!Super!!.............................aber Recht muss ja Recht bleiben und es muss Alles seine Ordnung haben..in diesem Sinne.
Hilsen Juergen
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Re: Rechte bei Verspätungen der Fähre?

Beitragvon fjellnorge » Di, 19. Mär 2013, 10:32

Mann oh Mann, liebe Freunde. Da habe ich ja etwas ausgelöst. Bei dem einen oder anderen, zumindest.
Aber hoffnungsvollerweise nicht bei allen, wie man sieht.

Ich will und brauche mich hier nicht zu erklären. Hatte Antwort auf meine eingangs gestellte Frage selbst gefunden. Norge muss weitestgehend alle
EU-Vorschriften übernehmen - so eben auch die eingangs von mir angefragte, die ausführlich auf der CL-Seite eingestellt ist. Danke für die o. g. Hinweise dazu.

Und natürlich: CL ist nett und freundlich. Jedenfalls in ganz überwiegendem Maße. Nehmen auch die Sorgen ihrer Kunden ernst. Jedenfalls von CL-deutscher-Seite aus.
Aber die Auflistung der Rechte ist das eine, das Einhalten das andere. Wir wurden weder im Vorfeld der Verspätung informiert, noch an Bord.
Der Käptn. nuschelte nur was von "bedauert die Verspätungm, aber wünscht trotzdem eine gute Überfahrt...". Ein Hinweis auf die Rechte der Passagierte unterblieb. Das fand ich sehr schade.
Und ich hatte auch schon mal einen Totalausfall einer Fährüberfahrt. Auch ohne Vorankündigung. 12 Stunden Warten am Kai. Und auch nix da mit Aufklärung der Passagiere über ihre Entschädigungsrechte...

@ Christoph:
Man kann jetzt vieles celebrieren. Aber wenn es ein Recht gibt, dann gilt es. Egal, ob du bei Rot-Überquerung botlagt wirst, deine Stromabrechnung exakt nach jeder verbrauchten kwh berechnet wird oder Lebensmittel bei Gewichtspreisen exakt zu wägen sind und du dann eben den dafür berechneten Preis zu zahlen hast. Oder gibt es einen Händler, der dir und anderen mal eben so 1 Krone erlässt?? Und wenn dieses auf der einen Seite richtig ist und gilt, dann auch auf der anderen.
Und so ist es gut, dass es endlich auch Rechte für Fahrgastpassagiere gibt: Gleich ob bei Bahn, Flug oder Fährverkehr. Versprochen ist mit dem Kauf eines Tickets ist nämlich nicht nur der Transport von A nach B, sondern auch zu einer bestimmten Abfahrt oder Ankunft. Das ist der Vertrag und der bezahlte Preis dafür. Und nichts anderes.

Aber, letzten Endes geht es mir nicht um die evtl. zu erwartenden paar Euronen, sondern ums Prinzip. Das Geld kann ich gut und gerne auch spenden, ganz nach dem Motto vieler unserer Politiker...

fjellnorge

P.S. CL hat sich in der Zwischenzeit bei mir gemeldet und prüft meinen Antrag.
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