Ich finde Fjellnorges Frage durchaus legitim.
Und die Frage war auch klar formuliert.
Daher verstehe ich eigentlich nicht, wieso diese Sache hier ins Læcherliche gezogen wird?!
Es geht um die rechtliche Lage und die ist klar!
Den richtigen Link hat bergen genannt. Danke!

Dort ist eindeutig geregelt, dass im vom Fjellnorge geschilderten Fall durchaus Anspruch auf Erstattung eines Teils des Reisepreises besteht. (Dies entspricht uebrigens auch jener EU-Verordnung.)
VERSPÄTETE ANKUNFT
Fahrgäste haben einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 25 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von mindestens:
• 1 Stunde bei einer planmäßigen Fahrtdauer von bis zu 4 Stunden.
...
Es besteht jedoch KEIN Anspruch auf Entschädigung, wenn Color Line nachweisen kann, dass die Verspätung durch Wetterbedingungen, die den sicheren Betrieb des Schiffes beeinträchtigen, verursacht wurde. Auch bei Verspätungen, verursacht durch andere außergewöhnliche Umstände wie z. B. Rettungsoperationen, Krankheitsfälle oder Personenschaden, entfällt der Anspruch auf Entschädigung.
Es war nicht das Wetter Schuld, auch keine aussergewøhnlichen Umstænde, sondern technische Probleme.
Eine Ursache, die ganz klar auf Seiten der CL liegt. CL ist dafuer verantwortlich, das Schiff entsprechend in Stand zu halten.
Das ist bei Zuegen und Flugzeugen genau das gleiche.
Es steht ueberhaupt nicht ausser Frage, dass Sicherheit vor geht. Darum geht es auch gar nicht. Natuerlich muss das Schiff technisch in Ordnung sein, bevor es fæhrt.
Aber, bei einer fast 2-stuendigen Verspætung bei einer nicht einmal 4 Stunden dauernden Ueberfahrt, wer will sich von den Usern hier anmassen zu urteilen, dass das fuer den Reisenden
kein Schaden ist?! Auch, wenn vielleicht kein - in Euro oder NOK - messbarer Schaden entstanden ist (weil man einen gebuchten Anschlusszug, -bus oder was auch immer verpasst hat oder nicht mehr im gebuchten Hotelzimmer einchecken kann...), vielleicht fehlen dem einen oder anderen dann einfach "nur" 2 Stunden...?
Die Regelungen sehen in diesem Fall, den CL zu verantworten hat, eine Entschædigung vor - 25% des Fahrpreises.
Æhnliche Ansprueche hat man auch bei Fluegen oder auch bei Zugverspætungen.
NSB z.B.:
Kunder hos NSB som opplever mer enn 30 minutters forsinkelse får erstattet 50 prosent av billettprisen på de fleste tog.
Unntaket er regiontog mellom Oslo-Bergen, Oslo-Kristiansand-Stavanger, Oslo-Trondheim og Trondheim-Bodø der kundene vil få tilbake 50 prosent av billettprisen ved forsinkelser på over 60 minutter.
Bei 30 Min. Verspætung (bzw. 60 Min. auf den extra genannten Strecken) hat man Anspruch auf Erstattung von 50% des Ticketpreises.
Warum soll man dann nicht 25% erstattet bekommen, wenn man auf der Fæhre fast 2 Stunden Verspætung hat bei einer 3,75 h - Ueberfahrt? Wohl gemerkt -
ohne Wettereinfluss oder høhere Gewalt.