Ich brauche mal Eure Hilfe,
weiss jemand wie, für nicht tariflich gebundene Firmen,
die gesetliche Regelung für die bezahlung von Feiertagen aussieht?
Es wird behauptet, das eine solche Firma nur den 1. und 17. Mai bezahlen braucht und alle anderen nicht.
Das kann ich nicht ganz glauben.
Im Netz habe ich noch keine ganz klare Aussage dazu gefunden.
Schon mal Danke im vorraus
Roland