Ich denke mal im "allerschlimmsten" Falle wird man sich von ein, zwei Dosen Bier auf Nimmerwiedersehen verabschieden müssen
und vielleicht noch ein kleines Bußgeld aufgebrummt bekommen.
Die definitive Schallmauer liegt bei jenen 27 Litern pro Nase (über die Freimenge hinaus) die man mit Nachversteuerung auch noch einführen darf. Hat man nämlich mehr im Auto, dann besteht der gewiß nicht ganz unbegründete Verdacht des Handels, also in dem Fall des gewerbsmäßigen Schmuggels.
Insgesamt muß man da sowieso differenzieren. Beim Alkohol interessiert der Stoff in etwa in der folgenden Reihenfolge :
1. Alk mit mehr als 60% - darf überhaupt nicht eingeführt werden, wird gnadenlos beschlagnahmt, etwas mehr davon und der Ärger dürfte interessant werden...
2. Hochprozentiges ab 22% aufwärts - wer da die Freimenge überschreitet wird sicherlich die Steuern nachzahlen. Bei mehr als ein paarBuddeln auch Bußgeldverfahren etc.
3. Wein und Likör - naja, je nach Lust und Laune eventuell nachversteuern
4. Bier - wie Wein (solange die Menge gering ist)
Das überhaupt in letzter Zeit verstärkt das Bier in den Fokus des Zolls geraten ist liegt ganz einfach daran daß halbprofessionelle Schmuggler sich nach den Beobachtungen des Zolls weg vom Hochprozentigen und mehr hin zu Bier und Wein bewegen - entsprechend viele Aufgriffe mit Mengen von etlichen hundert bis in die tausende Liter Bier hat der Zoll mittlerweile.
Außerdem muß man natürlich auch denjenigen die hier wohnen bei ihren Einkäufen in Sverige schon ein bueschen auf die Finger gucken...
alsterix