Hi May.B.,
erst einmal ein Link von der Bundesagentur für Arbeit zum Thema:
EU-Regelungen über die soziale Sicherheit
Zwischen den Sozialversicherungssystemen der EU-Staaten / EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) / Schweiz bestehen erhebliche Unterschiede. Damit europäischen Arbeitnehmern, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen, keine Nachteile entstehen, wird der Zugang zu Sozialleistungen durch Gemeinschaftsbestimmungen der EU koordiniert.
https://www.arbeitsagentur.de/web/conte ... /index.htmVielleicht sind da ja nütztliche Infos für Dich bei.
Nachdem Du die 3 Monate dagpenger für Deutschland bewilligt bekommen hast und in Deutschland 3 Monate gewesen bist, kann es sein, dass Du danach, wenn Du keinen Job gefunden hast, in Hartz IV rutscht. Vielleicht kannst Du aber Deinen dagpenger-Anspruch komplett mit nach Deutschland nehmen, siehe der obige Link.
Falls Du aber tatsächlich in Hartz IV rutscht, solltest Du Folgendes beachten: Der Gesamtbetrag von Hartz IV setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf (das "Taschengeld", zur Zeit 404 € für einen Alleinstehenden/Alleinerziehenden), den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) und eventuelle Mehrbedarfe. KdU=Warmmiete ohne Stromkosten.
Was die KdU betrifft: jede deutsche Kommune hat unterschiedliche Höchstgrenzen für die KdU festgelegt, die maximal vom Jobcenter übernommen werden. In maximal den ersten 6 Monaten des Bezugs von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) werden die tatsächlichen KdU vom Jobcenter in kompletter Höhe übernommen. Falls die tatsächlichen KdU jedoch höher sind als die maximal erlaubten KdU, übernimmt das Jobcenter in der Regel nach Ablauf der ersten 6 Monate des Bezugs von ALG II nicht mehr die tatsächlichen KdU, sondern nur noch die KdU, die es als maximal erlaubt betrachtet.
Beispiel: KdU einer Wohnung beträgt 400 Euro. Die Kommune, in der sich die Wohnung befindet, hat jedoch festgelegt, dass eine Wohnung warm maximal 300 Euro kosten darf. Die 300 Euro sind die so genannte Mietobergrenze. Die ersten 6 Monate des Bezugs von ALG II bezahlt das Jobcenter dieser Kommune 400 Euro pro Monat für die Wohnung. Nach Ablauf des 6. Monats jedoch nur noch 300 Euro. Die Differenz hat der Leistungsempfänger aus eigener Tasche zu finanzieren.
Du solltest also sicherstellen, dass Du eine Wohnung findest, die maximal so teuer ist wie die Mietobergrenze der Kommune, in die Du ziehen willst.
Hinweis: viele Jobcenter bzw. deren Kommunen unterscheiden bei der Mietobergrenze zwischen der maximal erlaubten Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus Nebenkosten) und den maximal erlaubten Heizkosten. Das heißt, diese Jobcenter haben jeweils eine Mietobergrenze für die Bruttokaltmiete und eine Mietobergrenze für die Heizkosten festgelegt.
Wie finde ich die Mietobergrenzen für eine Kommune heraus? Hierfür gibt es eine Dokumentensammlung, geordnet pro Kommune, auf den Seiten des Erwerbslosenvereins Tacheles e.V. Der Link zu dieser Dokumentensammlung ist dieser hier:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... chtlinien/Du wirst dort auf eine andere Seite geführt. Dort sind die Dokumente zum Aufruf aufgeführt. Du solltest Dir die Dokumente in der Spalte "schlüssiges Konzept" anschauen. Falls Du dort keine Infos über Deine Wunschkommune findest, müsstet Du Dich mit dem Jobcenter dieser Kommune in Verbindung setzen um dort die Mietobergrenzen herauszufinden.
Nebenbei sei erwähnt, dass das Gesetzbuch für den Bezug von ALG II das Sozialgesetzbuch II ist, oder kurz "SGB II". Dieses findest Du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.htmlPS: Als Arbeitslose(r) eine Wohnung zu finden, die nicht teurer ist als die besagten Mietobergrenzen für Bruttokaltmiete und Heizkosten, ist zur Zeit schwer in Deutschland, vor allem in den Ballungsräumen. In ländlichen Gebieten im Osten Deutschlands scheint das weniger schwierig zu sein.