Andree hat geschrieben:Allerdings zählt Norwegen "warenmäßig" als Ausland; daher sind stichprobenartige Kontrollen "üblich", man kennt das ja, wenn Norweger von der schwedischen Nachbarschaft kommen...
Langweilig oder kurzweilig, das ist vielleicht ne Frage. Falls jemand interessiert ist:
Quelle:
http://www.norwegen.org
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wurde am 3. Mai 1992 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Freihandelszone (EFTA) unterzeichnet. Das Abkommen trat am 1. Januar 1994 in Kraft.
Das EWR-Abkommen legt den Zugang zum Europäischen Binnenmarkt fest. Vertragsinhalte sind u.a. die sogenannten vier Freiheiten: der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.... Das in den genannten Bereichen geltende EU-Regelwerk gilt durch das EWR-Abkommen auch für die EFTA-Staaten, die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraumes sind. Auf diese Weise ist der Binnenmarkt der EU so erweitert, daß er praktisch ganz Westeuropa umfaßt und natürlich auch für Norwegen gilt.
Quelle:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/w ... engen_html
Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien
Am 19.06.1990 wurde zur Umsetzung des Schengener Abkommens das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Abkommens (Schengener Durchführungsübereinkommen – SDÜ) unterzeichnet. Regelungsgegenstand des Abkommens sind Ausgleichsmaßnahmen, die infolge der Abschaffung der Binnengrenzkontrollen einen einheitlichen Raum der Sicherheit und des Rechts gewährleisten sollen. Es handelt sich dabei um die Vereinheitlichung der Vorschriften für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern im "Schengen-Raum.
"Inkraftsetzung" am 26.03.1995, zunächst zwischen den Parteien des Schengener Abkommens sowie Spanien und Portugal. Seit 1995 traten Italien, Griechenland Österreich, Dänemark, Finnland und Schweden dem SDÜ bei, wobei das SDÜ für die drei Nordischen Staaten erst am 25. März 2001 in Kraft gesetzt wurde. Mit den nicht der EU angehörenden Mitgliedern der Nordischen Passunion (Norwegen und Island) wurden 1996 Schengen- Kooperationsabkommen geschlossen.
Auch Norwegen und Island wenden das Schengen-Regelwerks seit dem 25. März 2001 vollumfänglich an.
Jetzt weiss auch ich genau Bescheid. Sie gehören nicht dazu aber sie machen mit.
Und trotzdem das lächeln nicht vergessen!
Gruss Patricia