hi, meine Tochter wæhre eigendlich im letzten Jahr in die 6 Klasse Realschule in Deutschland gekommen!

Hir dagegen in die 7 Klasse.
Da du das mit der Schule erwæhnst, gebe ich dir einen Tipp, denn das wird einem von Schulen nicht unbedingt gesagt.
Ein Kind das in die 1ste Klasse kommt und der Schulweg længer als 2 km wæhre, hat nach 3 Monaten Recht auf bezahlte Schulbusmonatskarte- ein Kind ab der 2.Klasse dessen Schulweg længer als 6 o. 8 km von der Schule ist ebenfalls!!!
Es spielt hir keine Rolle ob man bereits die Aufenthaltsgenehmigung- weiterhin benøtigt man hierzu auch NICHT eine Personnummer....
Dies wurde mir næmlich 5 Monate weis gemacht von der Schule meines Sohnes in der die 1 Klasse besucht.Auch nach øffterem Nachfragen wurde mir gesagt, wir hætten erst ein Recht nachdem Aufenthaltsgenehmigung und Personnummer fuer die Kinder bekannt sind.
Nach 3 Monaten ist die Schule verpflichtet die Kosten zu tragen.Wir werden nun die Kosten zurueck verlangen da dies eine Falschaussage der Schule war und wir zum Glueck noch Quittungen haben!
Hoffe keiner møchte sein Kind in die Lone skule in Bergen geben.....die haben nur Probleme....
Ach ja ...und noch etwas ist hier sehr weit verbreitet.....MOBBING in verschiedenen Schulen...hier ist es ratsam sich an den Schulen zu erkundigen ob diese gegen MOBBING arbeitet....meine Tochter hat die Schule gewechselt und ist nun in einer sehr schønen die dies nicht zulæsst....Diese Schule hat sich auch erkundigt, wie das wegen der Bussfahrt meiner Tochter aussieht, das sie die Busskarte bezahlt bekommt....
Hilsen sternschnuppe020