muheijo hat geschrieben:......................und es ist ein unterschied, ob ich statt 80 dann 90, 100 oder 120 fahre.
da muß schon eine abstufung der "preise" sein, meinetwegen auch nach einkommen gestaffelt.
in D ist es mir übrigens schlicht und ergreifend zu streßig und letztenendes auch zu gefährlich, die geschwindigkeitsbegrenzungen punktgenau einzuhalten oder gar langsamer zu fahren.
Diese Diskussion / Argumentation kannste ja dann mit dem vorsitzenden Amtsrichter führen, wenn du auf der Anklagebank sitzt, weil du wg. nicht angepaßter Geschwindigkeit ein Kind erwischt hast.
Mein Gott, wie ich Diskussionen über dieses Thema "liebe" ! Man hat in D den Eindruck, daß für die Mehrheit eine Geschwindigkeitsübertretung von bis 30 km/h ein verfassungsmäßiges Grundrecht freier Bürger darstellt.
Hinzu kommt, daß wir (die Norweger mal ausgenommen) uns in Norge im Urlaub bewegen und nicht auf der Flucht sind. Nein - da går jeg helt enig med Ihmotep - es gilt immer noch - først og fremst - der altbekannte § 1 der StrVO. Und da können 10 km zu schnell je nach Lage der Dinge ausschlaggebend sein; egal ob auf der E 6 oder auf einem grusveg på fjellet.