von Wick1e » Do, 09. Nov 2006, 18:21
Zur EU-kontrolle (korrekt PKK = periodisk kjøretøy kontrol) mussen autos unter 3,5t jedes zweite jahr. Bei neufahrzuegen das erstemal nach 4 jahren.
Im jahr 2006 muessen alle fahrzeug mit erszulassung 2002-2000-1998-1996-usw. (bis 1960) zur kontrolle.
Naechstes jahr, 2007, muessen dann alle mit erzzulassung 2003-2001-1999-usw. (bis 1961) zur kontrolle.
Die letzte ziffer im kennzeichen zeigt den kontrollmonat folgender massen an:
1=januar
2=februar
3=maerz
4=april
5=mai
6=juni
7=november
8=august
9=september
0=oktober
juli und dezember sind kontroll frei.
Man kann das fahrzeug innerhalb der vier vorangehenden montaten + in dem kontrollmonat vorzeigen.
Zeigt man das fahrzeug nicht innerhalb der frist (kontrollmonat) bekommt man einen "verwarnungsfrist" von einem zusaetzlichen monat.
Faehrt man dann noch weiter, kommt das kennzeichen/fahrzeug auf der fahndungsliste.
Ein unfall sollte man dann nicht mehr haben! (regress forderungen/ verweigerung der zahlung!)
Man kann auf antrag den kontrollmonat fuer das fahrzeug aendern lassen (also unabhaengig vom kennzeichenende machen).
Dies ist z.b. sinnvoll wenn man ein cabriolet hat, was man nur im sommer fahren will und das kenneichen endet mit der 3.
Fahrzeuge ueber 3,5t muessen jedes jahr zur kontrolle. Also obacht bei grossen (amerikanischen) vans, suvs und pickups, die meist ueber diese grenze liegen.
Motorraeder, anhaenger und traktoren muessen nie zur kontrolle.
Ebenfalls sind alle fahrzeuge mit erstzulassung vor 1960 (1959 und aelter) von der pflicht befreit.
Ueberschreitet ein nicht abgemeldetes fahrzeug die kontrollfrist, so muss dieses zur kontroll bevor es wieder zugalassen werden kann.
Dies hat aber keinen einfluss auf die naechste kontrolle, die dann schon kurz spaeter seien kann.
Beispiel:Das abgemeldete fahrzeug AB 23456, wird im januar vorgezeigt und zugelassen. Im juni muss es aber wieder zur regulaeren kontrolle. Kann damit schon im februar wieder vorgezeigt werden (4 vorausgehende monate). Dies obwohl es im januar bereits kontrolliert worden ist.
Eine gesonderte AU (abgasuntersuchung),wie in D, gibt es nicht. Diese ist bestandteil der EU-kontrolle (PKK).