Also die zulassungs (int. fahrzeugschein) gilt ein jahr. Die datumsstempelung auf dem kennzeichen gibt den letzten tag der verschicherung an. (Wenn du nach ablauf der versicherung diese verlaengerst, oder einer andere abschliesst, bleibt die zulassung erhalten).
In N darfst du damit fahren solange bis das auto verzollt ist.
D.h. nach passieren der grenze (wo man die einfuhr meldet) bis zum "heimat zollbezirk".
Dazu erhalt man eine zeitliche frist von der zollstaelle an der grenze (normal 2-3 tage, je nach dem wo in N dein heimatzollamt ist und wo du einreisst, und lust/laune des zollbeamten

).
D.h. das der zeitraum der farherlaubnis ("kjøretillatelse") im ermessen des zoellners liegt.
Wenn man das auto dann verzollt (entrichten der mwst.) ist das auto juristisch ein norwegisches und darf nicht mehr mit den dt. kennzeichen bewegt werden.
Ab hier brauchst du norw. ueberfuehrungskennzeichen ("prøveskilt", kostet kr. 225,- pro tag inkl. haftpflicht).
Vor der zulassung musst du dann noch die zulassungssteuer ("engansavgift") zahlen.
Dies kannst du natuerlich auch gleich beim verzollen (zusammen mit der entrichtung der mwst.) machen, muss man aber nicht (wenn du mit der zulassung noch warten willst, z.b. wegen "geburtstag" deines autos

).
Deutsch kurzzeitkennzeichen (gelbe) sind in N, genauso wie rote(06er) haendlerkennzeichen, nicht anerkannt.