Freistellung von der Schule

Norwegenbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen

Freistellung von der Schule

Beitragvon Willybilly » Fr, 14. Sep 2007, 10:01

Hallo,

mir hat jemand erzählt, er habe im Urlaub ein norwegisches Elternpaar kennengelernt, das schon einige Tage vor dem offiziellen Sommerferienbeginn mit den Kinder in den Urlaub gestartet war. In Norwegen könnten Eltern grundsätzlich an 10 Tagen pro Jahr eine Freistellung ihrer Kinder vom Unterricht beantragen.

Ist das so?

Gibt es irgendwelche Quellen dazu im Internet?

Hier in Deutschland befürchten ja manche, bei so einer Regelung würde das Chaos an den Schulen ausbrechen. Welche praktischen Erfahrungen habt Ihr gemacht?

Danke im voraus
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Re: Freistellung von der Schule

Beitragvon muheijo » Fr, 14. Sep 2007, 11:00

Hei,

ja, ich glaube 10 tage stimmt. wir haben problemlos eine erlaubnis bekommen. einfach lehrer/in fragen und in's "meldebok" reinschreiben, kurze erklærung/begruendung dazu. wenn lehrer/in nicht zusagen kann, wird man dich eben auf den/die rektor/in verweisen.

(ich glaube 5 tage = lehrer/in, 10 tage = rektor/in)

gruss, muheijo
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Re: Freistellung von der Schule

Beitragvon Heico-M » Fr, 14. Sep 2007, 12:46

Man kann sich auch in Deutschland beurlauben lassen, aber eine Urlaubsreise langt als Grund dafür nicht aus.
Hilsen

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Re: Freistellung von der Schule

Beitragvon Willybilly » Fr, 14. Sep 2007, 13:46

Hallo Heico,
Man kann sich auch in Deutschland beurlauben lassen, aber eine Urlaubsreise langt als Grund dafür nicht aus.
Ja, eben. Und meine bisherige Information lautet, dass es in Norwegen keine "besonderen pädagogischen Gründe" braucht, sondern dass die Eltern frei entscheiden können, wofür sie eine solche Freistellung in dem genannten Zeitrahmen verwenden wollen.

Wenn das so zur Zufriedenheit aller funktioniert, imponiert mir das sehr und finde ich sehr nachahmenswert. Hier beklagen sich sowohl Lehrer als auch Schüler und Eltern über die Gestaltung der letzten Schultage vor den Sommerferien, jeweils mit anderen Klagen natürlich.

Schöne Grüße
Willy
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Re: Freistellung von der Schule

Beitragvon Willybilly » Sa, 15. Sep 2007, 22:19

Hallo,

ich wäre immer noch sehr dankbar für belastungsfähige Quellangaben!

Wie gesagt sind in Deutschland die Möglichkeiten der Schülerbeurlaubung auf besonders begründete Ausnahmefälle beschränkt. Wer Lust auf ein Stück deutsche Bürokratie hat, kann sich ja mal den § 4 der Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg reinziehen. Da ist haarklein aufgelistet, wofür Beurlaubungen zulässig sind.

Nicht nur Lehrer, sondern auch manche Eltern hier fürchten, dass endgültig der totale Schlendrian ausbrechen würde, wenn den Eltern das Recht eingeräumt werden würde, ihre Kinder für einige Tage im Schuljahr auch aus banalen Gründen beurlauben zu lassen.

Ist es tatsächlich so, dass in Norwegen Beurlaubungen bis zu 10 Tage pro Jahr ohne besondere Begründungen gewährt werden?
Funktioniert der Unterricht kurz vor den großen Ferien trotzdem (oder vielleicht gerade deshalb, in den dann kleineren Klassen) gut?
Findet vielleicht sogar jemand eine schriftliche Bestimmung, die das so erlaubt?

Vielen Dank im voraus!
Willybilly
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Re: Freistellung von der Schule

Beitragvon Willybilly » Fr, 21. Sep 2007, 9:31

Hallo,

bevor der Thread in der Versenkung verschwindet, möchte ich meine wesentlichen Fragen nochmal umformulieren, vielleicht kann ich Unterstützung bekommen, damit ein kleiner Ort im Süden Deutschlands von Norwegen lernen kann. ;)

Ist es in Norwegen üblich, dass Eltern ihre Kinder auch ohne dringende Gründe für wenige Tage im Schuljahr von der Schule beurlauben lassen können?

Kann vielleicht jemand einen Lehrer oder Elternvertreter einer Schule fragen, ob es dazu eine ausdrückliche schriftliche Grundlage gibt, die den Eltern dieses Recht gibt?

Danke im voraus!
Willybilly
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