Hallo!
Harry132 hat geschrieben:wenn ich das recht in Erinnerung habe darf man in Deutschland noch nicht einmal Personen ablichten - also wenn sie das Hauptmotiv sind !!!!, ohne deren Erlaubnis.
Das hast Du - zumindest so weit es ums Fotografieren in der Öffentlichkeit geht - falsch in Erinnerung. Das Ganze ist geregelt im
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG),
§ 22. Demnach ist lediglich das Verbreiten und öffentlich zur Schau stellen der Fotos genehmigungspflichtig. Dies gilt übrigens nicht nur für Fotos, sondern für jede Art der Bilddarstellung, also auch z.B. für Zeichnungen.
Anders sieht es jedoch aus, wenn sich die fotografierten Personen eben nicht in der Öffentlichkeit aufhalten, sondern z.B. in einer Wohnung oder auch einer Umkleidekabine. Dann ist, seit 2004 der
§ 201a StGB in Kraft trat, bereits das Anfertigen der Bilder eine Straftat!
lichtblau hat geschrieben:Wenn in Norwegen die Reglements so streng sind ...
Nicht nur in Norwegen, sondern zumindest in Europa nahezu überall. Bzgl. Deutschland siehe oben.
lichtblau hat geschrieben:Ich möchte diese Menschen so portraitieren, dass sie alle irgendwie einen Blickkontakt mit dem Betrachter herstellen. Gern hätte ich auch Menschen aus Norwegen dazu genommen.
Wenn die Menschen auf Deinen Zeichnungen nicht nur "Beiwerk", und überdies wiedererkennbar sind, dann wirst Du sie um Erlaubnis fragen müssen.
MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.