filzlaus hat geschrieben:Mit den roten Kennzeichen kann man nicht nach DK fahren.
Steht so beim Strassenverkehrsamt http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-z ... ennzeichen unter Kurzzeitkennzeichen im Ausland:
"Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich."