am 23.06.2011 ist es wieder mal so weit. Es geht nach Norwegen

Aber dieses Mal brauche ich euere Hilfe.
Die Tochter(9) meiner Lebensgefährtin hat Epilepsie und wir müssen ständig ein Notfallmedikament mitführen.
Dieses Medikament heißt Diazepam und fällt meines Wissens nach in D ab einer bestimmten Menge
unter das Betäubungsmittelgesetz. Wir haben nun 50mg Lösung dabei.
Vieleicht kann mir jemand sagen ob wir das an der Grenze angeben müssen.
Wir werden auf jeden Fall auch bei dem behandelnden Arzt nachfragen ob er uns eine Bescheinigung
ausstellt.
Vielen Dank im voraus

Viele grüße aus dem Saarland
Joerg