Hei!
Ja, also in dem Schreiben stand:
".....mit dem international anerkannten Schwerbehindertenausweis können Sie hier parken:
- Öffentlich geschilderte Parkplätze für Behinderte gezeichnet mit einem Rollstuhl.
- Öffentlich geschilderte gebührenpflichtige Parkplätze ohne Gebühren zu bezahlen und über den längst angegebenen Parkzeit hinaus, falls nicht eine angegebene Parkzeit für Behinderte angegeben ist.
- An Orten, die mit öffentlichen Beschilderung für Parken nur für Anwohner.
- Parkplätze, die nur für Behinderte bestimmt sind.
- Es ist verboten, an Parkverbot und Halteverbot zu parken.
- Es ist verboten, in Fußgängerzonen zu fahren und parken.
- An privat geschilderte Parkplätze muss man die Anordnungen, die an den einzelnen Orten gelten, folgen.
An den meisten Sehenswürdigkeiten sind Parkplätze für Behinderte so angelegt, dass die Wege nicht so weit ist."
Das meiste ist ja auch nicht anders wie hier in Deutschland, doch ich wollte auf Nummer sicher gehen und nun weiß ich ja auch Bescheid. Lieber einmal mehr nachgefragt.
Hjertelig hilsen
Fischmaus
