sirkelsagmannen hat geschrieben:von einer haftstrafe jedenfalls kann derzeit keine rede sein
Wie kommst du darauf, dass er einer Haftstrafe entgeht? Er ist doch in Norwegen gemeldet? Für ihn gelten die gleichen Vorschriften wie für Eingeborene. Es sei denn, er macht sich vom Acker und ward nicht mehr gesehen. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass er nur aufgrund seiner Nationalität so elegant um einen Gefängisaufenthalt herumkommt.
Dass der *deutsche* Führerschein von norwegischen Behörden nicht beschlagnahmt werden kann ist eigentlich auf Touristen gemünzt. Leute, die auf der Durchreise sind. Für deinen Kollegen dürfte es egal sein, ob er noch in Schweden fahren darf, in Norwegen erwartet ihn ein Fahrverbot. Ein Fahrverbot erschwert das Leben im Alltag, wenn er in den Ferien auf einer deutschen Autobahn fahren darf, schön für ihn, doch nutzt ihm das auf dem Weg zur Arbeit nichts.
aus
http://odin.dep.no/jd/norsk/publ/otprp/ ... 06-bn.html:
6.6 Kjøreforbud og forvaring av utenlandske førerkort
6.6.1 Gjeldende rett
Også innehavere av utenlandsk førerkort kan nektes å føre motorvogn i Norge, jf. førerkortforskriften § 39 nr. 1, som gir reglene for innehavere av norsk førerkort tilsvarende anvendelse så langt de passer og ikke annet er fastsatt. Men fordi norske forvaltningsmyndigheter ikke kan nekte innehaveren å føre motorvogn i utlandet, kan førerkortet som hovedregel ikke beslaglegges eller inndras etter vegtrafikkloven §§ 33 og 34. I stedet kan politiet nedlegge kjøreforbud og førerkortet tas i forvaring. Det er gitt nærmere regler om den videre fremgangsmåten i førerkortforskriften § 39 nr. 2 og 3. Se for øvrig punkt 3.4 om klageadgang mv.
Was das Bussgeld angeht, da hätte er Glück gehabt. Ich könnte mir vorstellen, dass mangels Einkommensnachweis des letzten Jahres einfach das Einkommen, dass er bisher in Norwegen erzielt hat zu Grunde gelegt wird. Das ist natürlich nur eine Vermutung. Wie auch immer, gratis wird es für ihn sicherlich nicht.
Es macht auf einen Richter bestimmt keinen guten Eindruck, dass man, kaum im Land, schon straffällig wird. Das aber nur am Rande. Ich hoffe mal, es wird deinem Kollegen eine Lehre sein. Ich halte besoffen Autofahren nicht für ein Kavaliersdelikt und es sollte entsprechend geahndet werden. Leider ist es oft so, dass Straftäter, die unter Alkoholeinfluss Straftaten verüben, für ebendiesen alkoholisierten Zustand Strafmilderung erhalten. Ich meine, es müsse genau umgekehrt sein. Aber das ist ein anderes Thema...
Gruss Patricia
Ich bin keine Signatur. Ich bin hier nur die Putzfrau!