Mit beiden händen bis zum anschlag in die sch... gegriffen

Norwegenbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen

Mit beiden händen bis zum anschlag in die sch... gegriffen

Beitragvon sirkelsagmannen » Di, 09. Nov 2004, 23:28

moin!

ein arbeitskollege von mir hat es geschafft: er hat am letzten sonntgmorgen um 5 uhr mit 1,2 promille in tromsö der polizei die vorfahrt genommen. hurra, hauptgewinn!

er ist jetzt natürlich völlig von der rolle, zumal er in deutschland bereits einschlägig vorbelastet ist.

bevor jetzt die üblichen moralapostel zum rundumschlag ausholen: ja, er hat mist gebaut, er weiss es, ich weiss es, es ist nicht nötig, weiter darauf hinzuweisen.

meine frage jetzt: was wird genau auf ihn zukommen, wer kennt sich da en detail aus?

gruss, hein
sirkelsagmannen
 

Re: Mit beiden händen bis zum anschlag in die sch... gegriff

Beitragvon starshine69 » Mi, 10. Nov 2004, 1:03

sirkelsagmannen hat geschrieben:meine frage jetzt: was wird genau auf ihn zukommen, wer kennt sich da en detail aus?

Die Polizei in Tromsø?! :P

Nee, ganz im Ernst, zumindestens hier in "gamle tyskland" bekommt man problemlos die beste Auskunft bei solchen Sachen im Polizeirevier. Fragen ist ja nicht strafbar :lol:
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Re: Mit beiden händen bis zum anschlag in die sch... gegriff

Beitragvon Christoph » Mi, 10. Nov 2004, 10:45

Heia...

vielleicht hilft Dir ja das trafikkloven ein wenig weiter.

Ansonsten kann man wohl davon ausgehen, daß er ein heftiges Bußgeld bezahlen muß, eine Gefängnisstrafe bekommt und den Führerschein die nächsten Jahre nicht wiedersieht.

Ist er denn Deutscher? Was das für Auswirkungen hätte, weiß ich nämlich nicht.

Grüßlis vom NarVikinger Christoph
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."

frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
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Re: Mit beiden händen bis zum anschlag in die sch... gegriff

Beitragvon Carsten » Mi, 10. Nov 2004, 10:51

sirkelsagmannen hat geschrieben:meine frage jetzt: was wird genau auf ihn zukommen, wer kennt sich da en detail aus?

Ich denke, er hat Glück, dass es in Norwegen keine Todesstrafe (mehr) gibt ... aber irgendwas kurz darunter wird schon dabei rauskommen ...
:lol:

Carsten 8)

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Achtung, Achtung! Der Unterzeichnende bittet in diesem Fall ganz besonders auf die Beachtung :shock: der in seinem Beitrag verwendeten Smilies :!:
:lol: :) :D :wink: :wink:
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Re: Mit beiden händen bis zum anschlag in die sch... gegriff

Beitragvon snowstorm » Mi, 10. Nov 2004, 16:52

Hallo Hein!
Da hat dein Kollege aber wirklich ins Klo gegriffen. Ausgerechnet der Polizei die Vorfahrt genommen...

Vom Führerschein kann er sich fürs erste verabschieden, womöglich auch für immer. Beim Promillefahren kommt es auch darauf an, wieviel man intus hatte, ob Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bestand - und ob man schon einmal betrunken gefahren ist. Bei deinem Kollegen war wohl alles drei der Fall.

Da er mehr als 1,0 und unter 1,5 Promille hatte, wird es sich wohl am oberen Rand des Strafrahmens bewegen. Sprich zwischen 3 Wochen und 3 Monate Ferien auf Staatskosten, vermutlich ohne Bewährung da Wiederholungstäter, dazu noch eine Geldbusse die üblicherweise das 1,5-fache eines Monatsgehaltes beträgt und nur in Ausnahmefällen unter 10.000 NOK. Sollte er den Führerschein irgendwann nochmal erhalten muss er ihn vermutlich neu machen, also Fahrausbildung und Prüfung was nochmal etliche Tausend Kronen kostet.

(Quellen:
http://www.jusstorget.no/article/frontp ... &FagKey=15

http://www.lovdata.no/all/hl-19650618-004.html#31 )

Dass er als straffälliger Ausländer des Landes verwiesen wird kann ich mir dagegen nicht vorstellen. Doch möchte ich deinem Kollegen dringend nahelegen sich schleunigst einen Anwalt zu suchen. Und eventuell sollte er Hilfe suchen was sein Problem angeht, dass er besoffen Auto fährt. Ich behaupte ja nicht, dass er Alkoholiker ist, aber anscheinend hat er ein arges Problem was sein Verantwortungsbewusstsein als Autofahrer angeht.

Gruss Patricia
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Re: Mit beiden händen bis zum anschlag in die sch... gegriff

Beitragvon sirkelsagmannen » Mi, 10. Nov 2004, 17:56

nun ja, ich habe jetzt von einem anderen eine auskunft dazu bekommen. mein kollege ist uebrigens auch deutscher, was die sachlage entscheidend beeinflusst. so darf die polizei seinen fuehrerschein NICHT beschlagnahmen, wohl aber bekommt er ein fahrverbot mit einer hoechstdauer von 18 monaten. die geldbusse bemisst sich an seinem bruttoeinkommen im letzten kalenderjahr in norge. da hat er gerade 2 monate hier gearbeitet. sieht so aus, als wuerde er noch mal mit einem blauen auge davonkommen. wenn auch tiefblau.

das fahrverbot gilt uebrigens nur fuer norge, schon in schweden kann er wieder fahren, wie er lust hat.

es scheint also doch auch mal vorteile zu haben, in norwegen als auslaender zu leben.

von einer haftstrafe jedenfalls kann derzeit keine rede sein

gruss, hein
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Re: Mit beiden händen bis zum anschlag in die sch... gegriff

Beitragvon snowstorm » Mi, 10. Nov 2004, 19:32

sirkelsagmannen hat geschrieben:von einer haftstrafe jedenfalls kann derzeit keine rede sein


Wie kommst du darauf, dass er einer Haftstrafe entgeht? Er ist doch in Norwegen gemeldet? Für ihn gelten die gleichen Vorschriften wie für Eingeborene. Es sei denn, er macht sich vom Acker und ward nicht mehr gesehen. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass er nur aufgrund seiner Nationalität so elegant um einen Gefängisaufenthalt herumkommt.

Dass der *deutsche* Führerschein von norwegischen Behörden nicht beschlagnahmt werden kann ist eigentlich auf Touristen gemünzt. Leute, die auf der Durchreise sind. Für deinen Kollegen dürfte es egal sein, ob er noch in Schweden fahren darf, in Norwegen erwartet ihn ein Fahrverbot. Ein Fahrverbot erschwert das Leben im Alltag, wenn er in den Ferien auf einer deutschen Autobahn fahren darf, schön für ihn, doch nutzt ihm das auf dem Weg zur Arbeit nichts.

aus http://odin.dep.no/jd/norsk/publ/otprp/ ... 06-bn.html:

6.6 Kjøreforbud og forvaring av utenlandske førerkort
6.6.1 Gjeldende rett
Også innehavere av utenlandsk førerkort kan nektes å føre motorvogn i Norge, jf. førerkortforskriften § 39 nr. 1, som gir reglene for innehavere av norsk førerkort tilsvarende anvendelse så langt de passer og ikke annet er fastsatt. Men fordi norske forvaltningsmyndigheter ikke kan nekte innehaveren å føre motorvogn i utlandet, kan førerkortet som hovedregel ikke beslaglegges eller inndras etter vegtrafikkloven §§ 33 og 34. I stedet kan politiet nedlegge kjøreforbud og førerkortet tas i forvaring. Det er gitt nærmere regler om den videre fremgangsmåten i førerkortforskriften § 39 nr. 2 og 3. Se for øvrig punkt 3.4 om klageadgang mv.

Was das Bussgeld angeht, da hätte er Glück gehabt. Ich könnte mir vorstellen, dass mangels Einkommensnachweis des letzten Jahres einfach das Einkommen, dass er bisher in Norwegen erzielt hat zu Grunde gelegt wird. Das ist natürlich nur eine Vermutung. Wie auch immer, gratis wird es für ihn sicherlich nicht.

Es macht auf einen Richter bestimmt keinen guten Eindruck, dass man, kaum im Land, schon straffällig wird. Das aber nur am Rande. Ich hoffe mal, es wird deinem Kollegen eine Lehre sein. Ich halte besoffen Autofahren nicht für ein Kavaliersdelikt und es sollte entsprechend geahndet werden. Leider ist es oft so, dass Straftäter, die unter Alkoholeinfluss Straftaten verüben, für ebendiesen alkoholisierten Zustand Strafmilderung erhalten. Ich meine, es müsse genau umgekehrt sein. Aber das ist ein anderes Thema...

Gruss Patricia
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Re: Mit beiden händen bis zum anschlag in die sch... gegriff

Beitragvon trolljenta » Mi, 10. Nov 2004, 19:59

glaub nur nicht das es so einfach ist!!!
In der Realität sehen die Dinge dann manchmal doch noch mal ein bisschen anders aus, und in dem Fall vermutlich nicht so schøn!

Habe gerade in meinem Bekanntenkreis den Fall eines deutschen LKW Fahrers. Dieser ist bei einer norwegischen Firma angestellt, allerdings wohnhaft in Deutschland. Vor ein paar Wochen hat er seinen Sattelzug dann in Oslo im Tunnel an die Wand gesetzt. Er war nüchtern, es gab keinen Personenschaden und ausser halt kaputten Blech ist nichts dramatisches passiert.
Am Unfallort wurde ihm erst mal der Führerschein eingezogen.... Das ist nun mittlerweile gute 8 Wochen her, und den Lappen hat er immer noch nicht wieder. Und laut Aussage der Polizei wird es auch noch laaaaaaaange dauern bis er den überhaupt wieder sehen wird!

Soviel also zum Thema das Ausländische Füherscheine nicht eingezogen kønnen/werden/dürfen!

An sonsten kann ich dir halt auch nichts näheres sagen, habe da keine einschlägigen Erfahrungen. Jedoch bin ich mir sicher das neben dem Verlust des Lappens dein Kumpel mit einer wirklich saftigen Strafe rechnen kann.

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Re: Mit beiden händen bis zum anschlag in die sch... gegriff

Beitragvon olf » Mi, 10. Nov 2004, 20:19

trolljenta hat geschrieben: Vor ein paar Wochen hat er seinen Sattelzug dann in Oslo im Tunnel an die Wand gesetzt. Er war nüchtern, es gab keinen Personenschaden und ausser halt kaputten Blech ist nichts dramatisches passiert.
Am Unfallort wurde ihm erst mal der Führerschein eingezogen....


Hallo !

Sind da die Gesetze in N härter als in D ? - Wenn man hier gegen eine Mauer (Tunnel) fährt und nüchtern ist, ist man seinen "Lappen" wohl nicht gleich an Ort und Stelle los.

Aber in dem aktuellen Fall hier würde ich auch tippen: "Der Lappen" ist weg.

Gruß
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Re: Mit beiden händen bis zum anschlag in die sch... gegriff

Beitragvon trolljenta » Mi, 10. Nov 2004, 20:28

olf hat geschrieben:
trolljenta hat geschrieben: Vor ein paar Wochen hat er seinen Sattelzug dann in Oslo im Tunnel an die Wand gesetzt. Er war nüchtern, es gab keinen Personenschaden und ausser halt kaputten Blech ist nichts dramatisches passiert.
Am Unfallort wurde ihm erst mal der Führerschein eingezogen....


Hallo !

Sind da die Gesetze in N härter als in D ? - Wenn man hier gegen eine Mauer (Tunnel) fährt und nüchtern ist, ist man seinen "Lappen" wohl nicht gleich an Ort und Stelle los.


keine Ahnung, weiss halt nur wie in dem Fall die Sachlage war. Er war definitiv nüchtern und halt auch sonst noch nie negativ im Norwegischen Strassenverkehr aufgefallen.
Bei der ersten nachfrage wurde gesagt das bei sollchen Unfällen es obligatorisch ist das der Lappen erst mal bei der Polizei bleibt, in der Regel aber binnen 4 Wochen zurück gegeben wird wenn die Untersuchung des Unfallhergangs abgeschlossen ist.

In besagtem Fall war vermutlich Regenglatte Fahrbahn und etwas zu hohe Geschwindigkeit die Unfallursache, aber halt definitv nichst mit Alkohol! Trotzdem hat der Fahrer den Lappen noch nicht wieder und die letzte Aussage der Polizei war halt, das er da auch noch lange drauf warten kann.

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Re: Mit beiden händen bis zum anschlag in die sch... gegriff

Beitragvon olf » Mi, 10. Nov 2004, 20:32

trolljenta hat geschrieben:... die letzte Aussage der Polizei war halt, das er da auch noch lange drauf warten kann.


... für einen Berufskraftfahren eine harte (wohlmöglich ungerechfertigte) Strafe.
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Re: Mit beiden händen bis zum anschlag in die sch... gegriff

Beitragvon sirkelsagmannen » Mi, 10. Nov 2004, 20:39

na gut, dann hat die polizei in tromsø wohl etwas falsches erzaehlt...

mal im ernst: mein kollege ist nicht zur blutprobe gebeten worden, seinen fuehrerschein hat er zurueckbekommen. dass er in deutschland wegen desselben deliktes vorgemerkt ist, ist hier nicht bekannt. und so gut, wie die zusammenarbeit zwischen den behoerden der laender deutschland und norwegen klappt (ich sage nur: Strafzettel), ist es auch nicht zu erwarten, dass es so sein wird.

hier ist er jedenfalls KEIN wiederholungstaeter, weshalb er bei 1,2 promille auch NICHT in den knast muss.

er ist uebrigens auch noch nicht hier in tromsø gemeldet, da er gerade jetzt mit seinem festen job beginnen wird. wie er dahin kommt? zu fuss. ist naemlich nur 600m. dann darf er eben 18 monate nicht auto fahren. ich hoffe instaendig, dass er daraus lernt, denn er ist eigentlich ziemlich in ordnung. waere schade um ihn, wenn ihn dass aus der bahn wuerfe.
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Re: Mit beiden händen bis zum anschlag in die sch... gegriff

Beitragvon snowstorm » Mi, 10. Nov 2004, 21:00

sirkelsagmannen hat geschrieben:mein kollege ist nicht zur blutprobe gebeten worden


Soweit ich weiss ist das auch gar nicht notwendig, denn in Norwegen wird auch die Pustprobe (heisst doch so?) vor Gericht anerkannt.

seinen fuehrerschein hat er zurueckbekommen


Das mag ich gar nicht glauben. Mit Alkohol erwischt und die haben den Führerschein zurückgegeben (nachdem sie ihn erstmal hatten???)?

hier ist er jedenfalls KEIN wiederholungstaeter, weshalb er bei 1,2 promille auch NICHT in den knast muss.


Man muss dafür auch kein Wiederholungstäter sein! Zwischen 1,0 und 1,5 Promille bekommt man eine Haftstrafe, die kann zur Bewährung ausgesetzt sein oder auch nicht. Dass es Gefängnis gibt ist keine Frage, nur ob man sie antreten muss oder nicht.

Ich vermute mal eher, es hat was mit seinem Wohnsitz zu tun. Sobald er jedenfalls in Tromsø gemeldet ist darf er sich der gleichen Behandlung wie die Norweger erfreuen. Und da sollte er mal vorsichtig sein was das Autofahren mit besoffenem Kopf angeht.

Gruss Patricia
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Re: Mit beiden händen bis zum anschlag in die sch... gegriff

Beitragvon sirkelsagmannen » Mi, 10. Nov 2004, 21:23

warum nur dieses aggressionspotenzial in den antworten, liebe patrizia?

ich habe diesen thread nicht gestartet, damit du etwas hast, um dich ereifern zu koennen. ich kann fuer das verhalten meines kollegen und der polizei und di informationen anderer doch nichts...ich habe fast den eindruck, du wuerdest dich ueber eine haftstrafe fuer den kerl freuen. das faende ich aber schon merkwuerdig.
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Re: Mit beiden händen bis zum anschlag in die sch... gegriff

Beitragvon verena » Mi, 10. Nov 2004, 21:39

..ich glaube, Patricia will einfach sagen, dass Dein Kollege selber Schuld ist, womit sie ja auch Recht hat.
Und bei 1,2 Promille sollte ein erwachsener Mensch durchaus in der Lage sein festzustellen, dass er nicht mehr Autofahren kann und er müsste sich auch der Konsequenzen bewusst sein. Wenn er dann trotzdem fährt und nicht gerade seine Frau in den Wehen neben sich sitzen hat oder ähnliche Notfälle ihn dazu zwingen, dann kann man halt nur noch den Kopf schütteln, da das ja wohl kein Versehen sein kann. Und der Polizei dann auch noch die Vorfahrt zu nehmen, ist nicht witzig, sondern blöd.

Aber darum geht's ja nicht, sondern um die Strafen, die ihn zu Recht erwarten. Wollte einfach nur Patricia in Schutz nehmen, die meines Erachtens nach kein aggressives Potential an den Tag legt, sondern einfach nur sagt, wie die Sache ist.

Viele Grüße,
Verena
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